Der Wettbewerb im Handwerk wird immer härter. Diese Entwicklung begründet sich leider nur allzu oft auch darin, dass es viele schwarze Schafe gibt, die den ehrlich arbeitenden Betrieben die Kunden abwerben. Dieser Entwicklung versucht man jetzt mit einem Landestariftreuegesetz und Mindestlohngesetz entgegen zu wirken, um Betriebe besser zu schützen. Im Handwerk stößt der baden-württembergische Gesetzesentwurf jedoch auf Kritik.
Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft hat die Landesregierung Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf zum Landestariftreuegesetz und Mindestlohngesetz vorgestellt. Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es unter anderem, dass Wettbewerbsverzerrungen bei der Ausschreibung öffentlicher Aufträge vermieden werden sollen.
Das eigentlich Ziel wird vom Handwerk und damit von der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald durchaus begrüßt, da es vor allem im Interesse des Handwerks liegt. Dennoch kritisiert man den Weg zum Ziel ganz deutlich. Immerhin würde es das Landestariftreuegesetz und Mindestlohngesetz vorsehen, dass gerade die Betriebe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt würden, die einen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro an ihre Beschäftigten entrichten.
Für die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald steht fest, dass ein Landestariftreuegesetz und Mindestlohngesetz einen zu groben Eingriff in die Tarifautonomie darstellt und damit keinesfalls gewünscht ist. Vielmehr würde man sich wünschen, dass man besonders Branchen im Baugewerbe schützt. Zu diesen zählen das Dachdecker-, Elektro-, Gebäudereiniger- sowie das Maler- und Lackiererhandwerk. Nur mit einem Gesetz, das auf Landesebene über das vorherrschende gesetzliche Regelwerk für die genannten Branchen hinausgeht, kann eine mögliche Wettbewerbsverzerrung verhindert werden.
Dieter Müller, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald meint dazu: „Um jedoch faire Wettbewerbsbedingungen in unserem Bundesland zu garantieren, wäre es gerade erforderlich, die einschlägigen Flächentarifverträge der relevanten Branchen in Baden-Württemberg heranzuziehen.“ Hinsichtlich des anzuwendenden Mindestlohns sagt Müller weiter: „ Wir würden eine Regelung wie in Rheinland-Pfalz begrüßen, wonach allgemeinverbindliche Lohnuntergrenzen stets einem vergabespezifischen Mindestentgelt vorgehen, auch wenn sie betragsmäßig darunter liegen.“