Neue Bauproduktenverordnung in Fachgruppe Dämmstoffe diskutiert

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Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Am 1. Juli 2013 trat die EU-Bauproduktenverordnung in Kraft, die zahlreiche Änderungen mit sich brachte. Natürlich gilt es in diesem Zusammenhang auch zu klären, welche Veränderungen auf die Unternehmen der Bauwirtschaft hier zukommen und wie man diese entsprechend anwenden kann. Aus diesem Grund traf sich die FSK-Fachgruppe Dämmstoffe mit dem Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Bauwirtschaft. Ziel war die Diskussion der neuen Verordnung und damit verbundener, noch offener Fragen.

Wie die meisten Neuerungen und Änderungen an gesetzlichen Vorgaben, wirft auch die seit 1. Juli 2013 neue EU-Bauproduktenverordnung Nr. 305/2011 noch offene Fragen auf. Zwar löst sie die bis dahin gültige Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) ab, bringt aber auch viele Veränderungen mit sich. Diese zu erläutern war der Schwerpunkt des Treffens zwischen der FSK-Fachgruppe Dämmstoffe und dem Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Bauwirtschaft, Dieter Diener.

Grundsätzlich sorgt die neue EU-Bauproduktenverordnung bereits in den ersten Wochen für einigen Diskussionsstoff, denn die Unternehmen sehen durchaus ihre Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung der neuen Verordnung. So ist man der Meinung, dass die CE-Kennzeichnung nicht das Maß dessen ist, um eine Aussage über die Verwendung von Bauprodukten zu treffen. Des Weiteren sieht man Probleme darin, nationale Gesetze oder Überwachungsmechanismen komplett aus der neuen Bauproduktenverordnung zu streichen, solange sie auf europäischer Ebene noch nicht wirklich gelöst sind. Für Unternehmen bürgt dies Gefahren und Unsicherheiten, die so nicht zu akzeptieren sind.

Ein weiteres, heiß diskutiertes Thema war auch die Leistungserklärung. Diese wäre nach Ansicht der Unternehmen am einfachsten auf der Internetseite des Händlers oder Herstellers zur Verfügung zu stellen, doch dazu bedarf es wiederum der Zustimmung durch die EU. Um hierbei aber nicht den Anschluss zu verpassen, werden die Unternehmen das wohl so lösen, dass sie die Leistungserklärung und andere Dokumente mit ihrer Webseite verlinken und mit einem Hinweis darauf dort hinterlegt werden. Darüber hinaus bietet man aber auch die Möglichkeit, die Dokumente in gedruckter Form auf Anfrage auszuhändigen.

Die Praxis der nächsten Wochen und Monate sowie das Hand-in-Hand-Arbeiten aller wird zeigen, wie gut die Bauwirtschaft am Ende mit der neuen Bauproduktenverordnung umgehen kann.

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