Neues Heizungsgesetz: Was jetzt für die Wärmewende wichtig ist

Foto: RossHelen / envatoelements

Durch die Verabschiedung vom neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) entspannt sich hoffentlich die Lage etwas. denn das neue Heizungsgesetz schafft Planungssicherheit beim Verbraucher, in der Branche und beim Handwerk. Trotzdem schätzen die Energieberater die Zukunftsaussichten als kritisch ein, sie halten die von der Bundesregierung gesetzten Maßstäbe für falsch. Jetzt wird sich zeigen, ob genug Platz für innovative Ideen vorhanden ist.

Nach langen Diskussionen ist letzte Woche das Gebäudeenergiegesetz vom Bundestag verabschiedet worden. Das neue Heizungsgesetz soll endlich für Ruhe und Vertrauen in die Branche und bei den Verbrauchern sorgen. „Auf dem Weg zu mehr Planungssicherheit für die Betriebe und ihre Kundinnen und Kunden ist mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestag eine erste wichtige Etappe geschafft” freut sich Jörg Dittrich, Präsident vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). “Die Betriebe konnten ihre Kundschaft zuletzt zum Heizungstausch angesichts der Vielzahl an offenen Fragen kaum seriös beraten.“ Diese Unsicherheit hat teilweise zu unwirtschaftlichen Entscheidungen geführt. „Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich im Zuge der aufgeheizten Debatte um das Heizungsgesetz noch schnell für eine Gasheizung entschieden, obwohl diese in Zukunft teurer im Betrieb sein werden als klimafreundliche Technologien“, erklärt Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Ihrer Meinung nach könne die Wärmewende nur mit erneuerbaren Heizlösungen gelingen, von Wärmepumpen über Solar- und Geothermie bis hin zu Holz, Pellets und Biogas.

Das neue Gebäudeenergiegesetz gilt ab 2024 primär im Neubau

Hausbesitzer und Mieter müssen wissen, dass ab 1. Januar 2024 hauptsächlich Gebäude in Neubaugebieten vom Gebäudeenergiegesetz betroffen sind. Laut der Allianz Freie Wärme besagt das neue Heizungsgesetz, dass nur noch Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien eingebaut werden dürfen. Bestehende Heizungen müssen nach dem Gebäudeenergiegesetz nicht ausgebaut werden. Zwar können auch Reparaturen nach dem neuen Heizungsgesetz gemacht werden. Doch fällt die Heizung komplett aus, dann muss sie gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes gegen eine neue ausgetauscht werden.

Die Baupraxis beim Gebäudeenergiegesetz im Blick behalten

Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, begrüßt das neue Gebäudeenergiegesetz und betont, dass die Ausgestaltung entscheidend für die Wärmewende sei. Gleichzeitig kritisiert er, dass das Gebäudeenergiegesetz früher hätte kommen müssen. Er hoffe allerdings auch, dass die zunehmende Verunsicherung der Bevölkerung nun ein Ende haben werde. „Was ab 2024 bei jedem Heizungstausch zur Pflicht werden soll, ist auch heute schon sinnvoll”, bestätigt Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des Energieberaterverbands GIH. “ Wer vor der Frage steht, welche Heizung für sein oder ihr Gebäude langfristig die beste Lösung ist, sollte sich unabhängig beraten lassen.“ Das sieht auch Felix Pakleppa so, der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB). Aus Sicht der Bauausführenden begrüßt er das neue Gebäudeenergiegesetz. Gleichzeitig macht er aber deutlich, dass dabei der Blick für die Baupraxis nicht verloren gehen dürfe. Zukünftige Diskussionen müssten in Ruhe geführt werden, denn das Gebäudeenergiegesetz würde die Baukonjunktur stärken.

Energieberater sind skeptisch und fordern Energieeinsparung

Trotzdem sei die Lage laut einer aktuellen Mitgliederbefragung bei den Energieberatern eher düster. „Wir brauchen dringend klimaresiliente Gebäude. Daher ist es nicht ausreichend, nur die Energieträger zu wechseln”, betont Marita Klempnow, Vorstandsmitglied beim deutschen Energieberater-Netzwerks (DEN). “Denn so geraten wir in neue Abhängigkeiten und tragen auch noch zur Umweltzerstörung in Drittländern bei.” Die einzige Lösung sei eine Optimierung des Ressourcenverbrauchs im Gebäudebereich.

Die Zukunft zeigt, ob es wirklich Chancengleichheit gibt

Auch die Gas- und Wasserstoffwirtschaft begrüßt den Abschluss. „Die nächsten Wochen und die Reaktionen von Marktakteuren und Bürgerinnen und Bürgern werden zeigen, ob nun eine realistisch umsetzbare und gesellschaftlich tragfähige Lösung in den Gesetzbüchern steht, die allen Technologien und Energieträgern gleiche Chancen einräumt und ausreichende Übergangsfristen gewährt”, erklärt Timm Kehler, Vorstand des Branchenverbands Zukunft Gas. Denn damit sei ein wichtiger Beitrag zum Thema Klimaschutz geleistet.

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