Restschuldbefreiung nach drei Jahren vom Handwerk abgelehnt

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Benjamin Klack / pixelio.de

Die Ankündigung von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, im Rahmen der zweiten Stufe der Insolvenzrechtsreform die Frist bis zum Eintritt der Restschuldbefreiung für Verbraucher auf 3 Jahre halbieren zu wollen stößt im Handwerk auf Unverständnis. Dazu erklärt der erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:

„Das Insolvenzverfahren als Verfahren der zweiten Chance zu gestalten, ist seiner Zielrichtung nach richtig. Grundlegend falsch ist jedoch die Absicht des Bundesjustizministeriums, Insolvenzschuldnern bereits nach drei Jahren anstatt bisher sechs Jahren die Möglichkeit der vollständigen Restschuldbefreiung einzuräumen. Dies setzt Anreize für unvernünftiges Wirtschaften auf Kosten anderer und kann deshalb aus Gläubigersicht nicht akzeptiert werden.

Die Bedingungen, die das Bundesjustizministerium an die Restschuldbefreiung der Verbraucher nach drei Jahren knüpfen möchte, können dem insgesamt falschen Ansatz nicht abhelfen. Die angedachte Schuldentilgung in Höhe eines Viertels stellt keinen ernsthaften Anreiz für Schuldner dar, sich um eine umfassende Schuldenbereinigung zu bemühen.

Ein falsches Signal setzt zudem die Überlegung, die Fristverkürzung an die Begleichung der entstandenen Verfahrenskosten zu koppeln. Dies stellt im Ergebnis nichts anderes als eine Privilegierung der Staatskasse und der Insolvenzverwalter dar. Eine solche Besserstellung einzelner Gläubigergruppen geht zu Lasten der einfachen Gläubiger. Sie widerspricht eklatant dem von der Bundesregierung erklärten Ziel einer Gläubigergleichbehandlung.“

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