Gerecht, unbürokratisch und keinesfalls teurer – das sind die Anforderungen des Bauhandwerks an das neue Rundfunkfinanzierungsmodell, das ab 2013 eingeführt werden soll. Nach den bisher vorliegenden Plänen würde die Wirtschaft durch das neue Finanzierungsmodell künftig schätzungsweise 800 Mio. Euro pro Jahr zahlen müssen statt wie bisher ca. 450 Mio. Euro – das wäre nahezu eine Verdoppelung. Dies kann und darf keinesfalls Ergebnis dieser Rundfunkfinanzierungsreform sein! Zumindest erwartet gerade der Mittelstand eine Deckelung ihres Finanzierungsbeitrags auf heutigem Niveau. Selbst das ist eigentlich nicht sachgerecht, weil jeder Privathaushalt ohnehin schon einen Rundfunkbeitrag bezahlen muss.
Der von den Ländern vorgesehene Betriebsstättenansatz ist aus Sicht des Handwerks zudem unausgewogen. Er benachteiligt vor allem kleine gegenüber großen Unternehmen und belastet diese überproportional. Benachteiligt werden zudem Filialunternehmen. Diese werden gegenüber gleich großen Unternehmen mit nur einem Standort schlechter gestellt. In Einzelfällen würde der Betriebsstättenansatz zum Anstieg des Beitrags von mehreren Tausend Prozent führen.
Zudem weist das neue Finanzierungsmodell an mehreren Stellen systematische Brüche auf und ist nicht konsequent geräteunabhängig. Mit einem Beitrag muss künftig die gesamte Rundfunknutzung abgegolten sein – Autoradios in Firmenfahrzeugen dürfen nicht noch zusätzlich zu Privathaushalten und Unternehmen herangezogen werden.
Die mit der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verbundene Belastung muss auch im Hinblick auf die Unternehmen gerecht verteilt werden. Das ist weder mit dem vorgesehenen Betriebsstättenansatz noch mit der geräteabhängigen Belastung von nicht-privaten Kraftfahrzeugen möglich. Deshalb muss ein konsistentes System gefordert werden, das außerordentliche Belastungen und Verwerfungen beseitigt. Nur so kann das neue Beitragsmodell die unabdingbare Akzeptanz finden. Durch ein ausdrückliches Moratorium im neuen Staatsvertrag muss zudem sichergestellt werden, dass der Finanzierungsbeitrag der Wirtschaft nicht über das bisherige Niveau hinaus ansteigt.