Um die steuerliche Abschreibung bei der energetischen Gebäudesanierung gab es in der Vergangenheit immer wieder Ärger. Nun wurde ein dritter Kabinettsbeschluss vorgelegt, mit dem endlich die richtigen Rahmenbedigungen für klimaschonendes Sanieren geschaffen werden sollen. Sorge bereitet allerdings die antiquierte Nachweisführung und Qualitätssicherung, die am Ende auch hohe finanzielle Bauschäden und mangelnden Verbraucherschutz zur Folge haben können.
Es ist der dritte Versuch zur Regelung der steuerliche Abschreibung, der jetzt unter Zeitdruck geändert und vorgelegt wurde. Dieser neue Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung in einer Rechtsverordnung zu regeln sind und den Anforderungen der noch zu konzipierenden Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entsprechen soll. Beim Vorstand des Deutschen Energieberater-Netzwerkes (DEN) sorgte das für Entspannung. Somit sollen seriöse Rahmenbedingungen erreicht werden, die dem Klimaschutz gerecht werden. „Wir haben uns als DEN e.V. zusammen mit vielen anderen Akteuren, wie der Bundesarchitektenkammer, der DENEFF, dem BUVEG und der GRE u.a. oft für eine steuerliche Abschreibung als dritte Säule neben Krediten und Zuschüssen ausgesprochen”, erklärt Marita Klempnow, DEN-Landessprecherin für Brandenburg. “Es wäre fatal, wenn jetzt ausgerechnet die steuerliche Abschreibung zu einer Kannibalisierung der bestehenden erfolgreichen Förderprogramme führen würde und nicht wie immer gewollt, diese ergänzt“.
Antiquierte Nachweisführung erhöht das Betrugsrisiko
Die bisherigen technischen Anforderungen sind der Mindeststandard, der weiterentwickelt werden sollte. Schon heute können Handwerksunternehmen gleichzeitig Einzelmaßnahmen im KfW-Programm ausführen und Bestätigungen für eine Förderung erhalten. Eine wichtige Unterstützung für private Bauherren ist, dass eine Baubegleitung durch unabhängige Experten unterstützt wird. Das DEN bewertet allerdings die im Kabinettsbeschluss vorgesehene Nachweisführung mit Fachunternehmererklärungen und Rechnungskopien als veraltet und nicht mehr der Vorgehensweise im digitalen Zeitalter angemessen. Die Experten sehen hier keine ausreichende Prozessqualität, insbesondere hinsichtlich von Betrugspräventionen. Der avisierte Aufwand von 10 Minuten zur Prüfung der Belege bei den Steuerbehörden erlaubt maximal eine formale Prüfung, aber keine Prüfung hinsichtlich der tatsächlich ausgeführten Leistungen.
Hohe Ansprüche zur Qualitätssicherung
Schon aus Verbraucherschutzgründen müssen die Qualitätsanforderungen besonders hoch sein. So sollen steuerfinanzierte Bauschäden verhindert werden, die nicht nur einen finanziellen Schaden verursachen, sondern auch das Leben der Bewohner gefährden. Letztendlich lassen Investitionen in Höhe von 200.000 Euro je Gebäude über drei Jahre mit maximal 40.000 Euro abschreiben. Es ist gut, dass im heutigen Kabinettsbeschluss der Hinweis zu Sanierungsfahrplänen und einer schrittweisen Umsetzung von Maßnahmen aufgenommen wurde. So soll zum Beispiel verhindert werden, dass es zu Unfällen an offenen Fenstern kommt, weil die Brüstungshöhe nicht eingehalten wurde oder weil Absturzsicherungen fehlen. Zu beachten ist jedoch auch der Klimaschutz. Die Maßnahmen dazu reichen jedoch nicht aus. Das liegt auch daran, dass in weiten Teilen die Angst und die Besitzstandswahrung vorherrschen.