Tarifrente Bau als vorbildliche Altersvorsorge

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Foto: Roland Riethmüller

Private Altersvorsorge ist grundsätzlich sicher nicht falsch, kann jedoch unter den aktuellen Rahmenbedingungen die Rentenlücke der Beschäftigten nicht ausgleichen. Um Alternarmut zu vermeiden, wurde mit der Tarifrente Bau eine betriebliche Altersvorsorge in der Bauwirtschaft verhandelt, die nun auch für andere Branchen Vorbild sein könnte. Zentrales Element dabei ist die Allgemeinverbindlichkeit, durch die eine große Reichweite erzielt werden kann.

Angesichts der drohenden Altersarmut und eines möglichen Ausfalls der privaten Versicherungen durch aktuell sehr niedrige Zinsen fordert die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) eine stärkere Fokussierung auf die betrieblichen Altersvorsorge. „Noch sind wir bei Riester und Co in der Einsammelphase. Wie stark die Schieflage ist, wird sich erst zeigen, wenn die Anbieter der Verträge in größerem Umfang bedienen müssen“, betont der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers anlässlich der SOKA-BAU-Tagung zum Thema tarifliche Altersvorsorge Anfang Oktober 2015. Sicher sei bereits heute, dass die privaten Produkte die Rentenlücke der Beschäftigten nicht wie versprochen ausgleichen werden können. Daher fordert Schäfers die Wiederherstellung der vollständigen gesetzlichen Rentenversicherung durch ein Aufheben der eingeführten Kürzung. Außerdem sei eine verbindliche Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge unerlässlich und erinnert: „Wie das geht, haben die Sozialpartner der Bauwirtschaft vorgemacht. Der Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung kann der Politik als Blaupause für eine Lösung dienen. Er bindet alle Betriebe ein, so dass sämtliche Beschäftigte und Auszubildende davon profitieren.“

Der bereits für allgemeinverbindlich erklärte Tarifvertrag in der Bauwirtschaft tritt mit dem Jahr 2016 in Kraft. Dabei ist die Zusatzversorgungskasse der Bauwirtschaft der Versorgungsträger der tariflichen Betriebsrente. Dabei ist das wichtigste Kriterium die Allgemeinverbindlichkeit, so Schäffers. Denn die Baubranche ist gekennzeichnet durch viele kleine Betriebe, die in der Regel keine betriebliche Altersvorsorge anbieten. „Nur durch Allgemeinverbindlichkeit kann die notwendige Breitenwirkung erzielt werden“, erklärt der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende.

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