Verbraucher sind die entscheidende Voraussetzung für den Erfolg einer Volkswirtschaft. Wenn der Verbraucher nämlich nichts verbraucht, muss auch nichts hergestellt werden, das nachgefragt werden könnte. Umso wichtiger sind im Alltag aber auch der Schutz des Verbrauchers und die Vertretung seiner Interessen. Denn ein unzufriedener Kunde wird ebenfalls nicht mehr kaufen. Darüber hinaus müssen aber auch die Interessen der Wirtschaft und besonders des Handwerks berücksichtigt werden. Somit lässt sich ableiten, dass Verbraucher- und Wirtschaftsrecht optimalerweise im Einklang sein sollten.
Das rechtspolitische Podium des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks hat in diesem Jahr den Schwerpunkt auf das Thema „Wirtschaftsrecht im Schatten der Verbraucherpolitik“ gesetzt. Wer sich nun fragt, was Gegenstand dieses Podiums ist, braucht sich nur einmal klar machen, dass Verbraucher und Handwerk im Grunde das gleiche Interesse verfolgen. Am Ende wünschen sich beide eine gute Qualität und Dienstleistung von Produkten.
In der Praxis lässt sich das wesentliche, gemeinsame Ziel leider nicht immer miteinander vereinen. Während der Verbraucherschutz immer weiter vorangetrieben wird, weil man seine Notwendigkeit erkannt hat, stehen die Belange der Handwerksbetriebe oft im Hintergrund. Dabei ist vor allem die freie wirtschaftliche Entfaltung mittelständischer Betriebe ganz entscheidend. Letztlich muss man sich bewusst machen, dass ein erfolgreiches Handwerksrecht auch maßgeblich zum Verbraucherschutz beiträgt. Denn auch das Handwerk setzt auf Qualifikation, weil es weiß, dass man nur so erfolgreich am Markt bestehen kann. Dazu gehört auch die Einhaltung von Schutzstandards, die wiederum eine Gefahrenprävention und damit auch Verbraucherschutz darstellen.
Es liegt also wieder einmal in den Händen der Politik, Maßnahmen zu ergreifen, dass sich Verbraucher- und Wirtschaftsrecht nicht mehr im Weg stehen.

















