In der Bauwirtschaft gibt es Bereiche, in denen die Beschäftigung oft auch von der Witterung abhängig ist. Bei schlechtem Wetter beispielsweise bleibt man dann auch mal daheim. Zwar gibt es hier eine Lohnersatzleistung, jedoch entfällt bisher jegliche Urlaubsvergütung in dieser Zeit. Dank einer Neuregelung wird sich nun im kommenden Jahr eine tarifliche Anpassung ergeben.
Am 17. Dezember 2012 sind die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), die Arbeitgeberverbände, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) in ihren tariflichen Neuregelungen einen großen Schritt nach vorne gegangen. Man einigte sich auf eine verbesserte Urlaubsgeldzahlung ab dem 1. Januar 2013, die dann auch bisher unberücksichtigte Zeiträume in die Urlaubsvergütung einbezieht.
Man kennt das Bild: leere Baustellen bei schlechtem Wetter. Solche Zeiten finden sich besonders im Winter immer wieder und bescheren den Arbeitnehmern am Bau das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld. So erhalten die Beschäftigten zwar eine Lohnfortzahlung, ihre Urlaubsvergütung in dieser Ausfallzeit bleibt bisher unberücksichtigt. Die Folge war eine entsprechend geringere Urlaubsgeldauszahlung. Da für das Wetter niemand etwas kann, stellt diese Regelung eine klare Benachteiligung der Bauarbeiter dar, die es zu beenden galt.
Sowohl die IG BAU und die Arbeitgeberverbände, sowie der HDB und ZDB haben lange über eine Veränderung der Urlaubsvergütung am Bau debattiert. Der gemeinsame Konsens der Verhandlung hat nun kürzlich eine begünstigende Neuregelung gebracht. In Zukunft wird ab der 91. Ausfallstunde in der Schlechtwetterzeit eine Urlaubsvergütung von 14,25 Prozent des Bruttolohns auf den Urlaubskonten der Beschäftigten gutgeschrieben. Gleiches gilt ab 1. Januar 2013 auch für Langzeitkranke. Ihnen wird für die Zeit, in der sie keine Lohnfortzahlung erhalten, ebenfalls eine Urlaubsvergütung von 14,25 Prozent des Stundenlohns angerechnet.