Der Europäische Gerichtshof hat die 2007 von der EU-Kommission verhängte Kartellstrafe von 396,6 Millionen Euro gegen die Siemens AG bestätigt. Die EU-Wettbewerbshüter hatten die Buße vor vier Jahren wegen Preisabsprachen bei Schaltanlagen für Stromnetze verhängt. Insgesamt wurden damals 20 Gesellschaften zu 750 Millionen Euro Strafe verurteilt. Verschiedene betroffene Unternehmen, unter anderem Siemens, klagten auf Aufhebung der Strafen. Doch nun wurde das Urteil bestätigt. Bei einigen kleineren Unternehmen wurde die Strafe gesenkt doch Siemens als „Europa-Sekretariat“ des Kartells wurde keine Reduzierung gewährt.
Im Herbst 2010 hatte Siemens noch einige Großaufträge zur Stabilisierung des südamerikanischen Stromversorgungsnetzes erhalten. Nach Brasilien liefert Siemens im Rahmen von zwei Aufträgen zehn Serienkompensationsanlagen (FSC), drei statische Blindleistungskompensationsanlagen (SVC) und die neue Siemens-Technik SVC Plus. In Paraguay errichtet das Unternehmen eine schlüsselfertige Blindstromkompensationsanlage, ebenfalls in SVC-Ausführung. Der Auftragswert für die drei Projekte zusammen beträgt mehr als 80 Millionen Euro.
Der Siemens Konzern hat nun zwei Monate Zeit, um auf Rechtsfragen beschränkte Rechtsmittel einzulegen. Ein Erfolg scheint jedoch nicht in Aussicht. Die wettbewerbswidrigen Praktiken bestanden laut Gerichtshof in einer weltweiten Koordinierung des Verkaufs gasisolierter Schaltanlagen unter Aufteilung der Märkte, Zuteilung von Kontingenten und Manipulation der Ausschreibungsverfahren.

















