In unserem Alltag gibt es viele Tätigkeiten, die immer öfter von Menschen unentgeltlich oder nur gegen eine geringe Aufwandsentschädigung im Ehrenamt oder als Übungsleiter ausgeführt werden. Meist sind diese Menschen voll berufstätig, wodurch ihnen erst Recht eine besondere Anerkennung gebührt. Leider kommt diese sowohl menschlich als auch finanziell immer wieder zu kurz. Dank einem neuen Gesetz wird sich das für diejenigen mit einem Ehrenamt oder einer Übungsleiteraufgabe jetzt ändern.
Ehrenämter kommen inzwischen in vielen Bereichen vor, auch im Handwerk. Insbesondere in Gremien und Prüfungsausschüssen sitzen häufig ehrenamtliche Vertreter. Natürlich stellt ein solches Ehrenamt immer auch eine gewisse Mehrbelastung des Einzelnen dar. Denn man sollte sich darüber im klaren sein, dass die Vielzahl dieser ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Regel einem beruflichen Arbeitsalltag nachkommt und das Ehrenamt quasi nebenbei erledigt.
Es muss fairerweise erwähnt sein, dass auch bisher bereits eine finanzielle Aufwandsentschädigung von Ehrenämtern und Übungsleiteraufgaben stattgefunden hat. Diese steigt in Zukunft allerdings, dank eines kürzlich verabschiedeten Gesetzes. Demnach stehen den Betroffenen seit dem 1. Januar 2013 erhöhte Sätze zur Verfügung.
Bei der Ehrenamtspauschale steigt der Satz damit von 500 Euro auf 720 Euro. Die Übungsleiterpauschale wird von 2.100 Euro auf 2.400 Euro angehoben. Bis zu diesen Grenzen sind die Beträge steuer- und sozialversicherungsfrei für den Personenkreis. In Anbetracht dieser erhöhten steuerlichen Förderung werden solche Ämter wohl auch in Zukunft noch attraktiver für den Nachwuchs.

















