Wer sich morgens in Ballungsräumen mit dem Auto fortbewegt, stellt immer wieder fest, dass die Straßen vollkommen überfüllt sind. Da ist die Alternative zum Fahrrad durchaus lohnend, wenngleich sie natürlich ein wenig mehr Eigeninitiative verlangt. Um dennoch größtmöglichen Komfort beim Fahrrad Fahren zu genießen, empfiehlt es sich auch für bestimmte Berufsgruppen des Bauhandwerks über ein Pedelec oder eBike nachzudenken. Solche lassen sich inzwischen wie Dienstwagen steuerlich absetzen.
Fahrrad fahren ist ja vor allem in der Freizeit weit verbreitet. Doch auch immer öfter fährt man auch mit dem Fahrrad in den Betrieb, vor allem wenn die Entfernungen unter zehn Kilometern liegen. Solche Strecken empfehlen sich nicht nur aus umwelt- und kostenrelevanten Gründen mit dem Rad zu bestreiten. Auch aus gesundheitlichen Aspekten ist das Fahrrad eine gute Fortbewegungsart.
Um auch beim Fahrrad Fahren dennoch gerade auf dem Arbeitsweg nicht völlig geschafft und geschwitzt anzukommen, greift man immer häufiger zu Pedelecs oder eBikes. Dabei tut man etwas für sich, seine Gesundheit und die Umwelt, hat dabei aber minimalen Aufwand. Natürlich sind solche Räder teurer als die herkömmlichen Drahtesel. Umso erfreulicher ist daher aber die seit dem Jahr 2012 bestehende Änderung des Steuergesetzes für den Arbeitnehmer.
Seit dem Jahr 2012 wird das sogenannte Dienstrad nämlich dem Dienstwagen gleichgestellt und genauso steuerlich absetzbar. Die Abwicklung ist ebenso wie bei Firmenwagen. Der Arbeitgeber tritt als Leasingpartner auf, die Leasingraten sind genauso bilanzneutral wie auch beim Dienstwagen. Der Arbeitnehmer wiederum bekommt dann ein Prozent auf den Listenpreis des Pedelecs oder eBikes als geldwerten Vorteil angerechnet und muss diesen versteuern.
Damit lohnt es sich durchaus, über diese neue Möglichkeit nachzudenken und sich entsprechend über ein Fahrrad statt Firmenwagen zu erkundigen.

















