Wer neben der Arbeit am Bau eine Fortbildung absolviert, ist erhöhten Belastungen ausgesetzt. Um zumindest finanzielle Anreize zu schaffen, trat Mittte der 90er Jahre das Aufstiegsfortbildungförderungsgesetz (AFBG) in Kraft. Mit diesem “Meister-Bafög” wurde dem Meister-Schüler erstmals eine zu den Förderungen für Studenten vergleichbare Maßnahme bewilligt. In der dritten Novelle werden ab Sommer nächsten Jahres die Anreize erneut verbessert.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) existiert seit 1996 und wird von Bund und Ländern gemeinsam finanziert. Es stellt somit einen Rechtsanspruch auf Unterstützung bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung dar, wie Meisterkurse oder andere auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitende Lehrgänge. Das hintergründige Ziel vom sogenannten “Meister-Bafög” besteht jedoch darin, dem Fachkräftenachwuchs Motivationsanreize für den erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Weiterqualifizierung zu bieten und auch der Sprung in die Selbständigkeit zu fördern.
Mit der kürzlich im Bundeskabinett beschlossenen dritten Bafög-Novelle wurde dem Gesetzesentwurf von Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) entsprochen. Demnach können Meister-Schüler ab August 2016 monatlich mit mehr Geld und höheren Zuschüssen rechnen. Außerdem wird die Darlehensschuld nach erfolgreichem Abschluss sinken, da künftig statt 25 nun 30 Prozent des Darlehens erlassen wird.
Höhere Zuschüsse für Weiterbildung
“Wir begrüßen den Gesetzesentwurf zum Ausbau der staatlichen Ausbildungsförderung, denn die Meister sind die zukünftige Unternehmerelite der deutschen Wirtschaft – wo müssen sie darauf vorbereiten”, betont Dr. Jörg Dittrichs, Präsident der Handwerkskammer Dresden und freut sich über die weitere Annäherung von akademischer und dualer Ausbildung.

















