Ab Sommer 2016 wird die Fortbildung zum Handwerksmeister, Techniker oder Betriebswirt stärker gefördert. So können Fachkräfte und erstmals auch Bachelor und Studienabbrecher für eine weiterführende Ausbildung im Handwerk oder am Bau bis zu 15.000 Euro erhalten. Außerdem wird ein Erfolgsbonus eingeführt, mit dem erfolgreiche Absolventen 40 Prozent ihres Restdarlehens erlassen werden.
Gerade in Zeiten sinkender Qualität im Handwerk ist der Meisterbrief immer stärker das Aushängeschild für beruflichen Erfolg und gleichzeitig Garant für eine gute Qualität der Ausbildung. Doch eine berufsbegleitende Fortbildung bedeutet auch immer hohe Strapazen und zusätzliche Belastung für jeden einzelnen. Daher begrüßt das Baugewerbe, dass ab August 2016 die Förderung der Fortbildung intensiviert wird und die Förderbeiträge beim Meister-BAföG deutlich angehoben werden. “Familie, Beruf und Fortbildung können so noch besser unter einen Hut gebracht werden”, freut sich Johannes Best, stellvertretender Leiter des Berufsbildungszentrums der Handwerkskammer für Ostfriesland.
Endlich Chancengleichheit bei akademischer und beruflicher Ausbildung
Der Meister-BAföG wurde 1996 zur Förderung der Fort- und Weiterbildung eingeführt und wurde im letzten Erhebungszeitraum 2014 von 171.000 Personen in Anspruch genommen. Seit der Einführung wurden rund 1,7 Millionen berufliche Aufstiege gefördert. Doch während im akademischen Bereich rund die Hälfte erlassen wurden, musste im Handwerk bisher fast 70 Prozent zurückgezahlt werden. “Der zum 1. August 2016 beschlossene Zuschuss für die Lehrgangs- und Prüfungskosten ist der richtige Weg in Richtung Chancengleichheit”, freut sich auch Delfino Roman, Präsident der Handwerkskammer Hildesheim, über die weitere Angleichung zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung.
So werden zum Beispiel für eine Meisterausbildung künftig 40 Prozent der Lehrgangsgebühren übernommen. Der Rest kann über zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank finanziert werden. “Damit ist die Meisterausbildung in Zeiten des Fachkräftemangels attraktiver denn je”, freut sich Best.
Bis zu 15.000 Euro Meister-BAföG für Wechselwillige aus der akademischen Ausbildung
Von der Novelle des Aufstiegsfortbildungsgesetzes (AFBG) profitieren allerdings nicht nur Fachkräfte sondern auch Bachelorabsolventen und Studienabbrecher. Denn wer aus der akademischen in eine berufliche Ausbildung wechselt, kann mit bestimmten Vorqualifikationen künftig ebenfalls für Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen eine Aufstiegsförderung erhalten. Diese besteht zum Teil aus Zuschüssen und zum Teil aus Darlehen. So können Antragsteller für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ab August bis zu 15.000 Euro erhalten, also knapp 4.800 Euro mehr als bisher.
Für die Vollzeitlehrgänge kann Unterhalt bezogen werden
Für eine Ausbildung in Vollzeit kann zusätzlich ein Unterhaltsbeitrag beantragt werden. Dabei wird der Vermögensfreibetrag von 35.800 Euro auf 45.000 Euro angehoben. Alleinstehende erhalten bis zu 768 Euro, Verheiratete 235 Euro monatlich. Mit Kindern erhalten Alleinerziehende bis zu 1.003 Euro plus einem einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag von 130 Euro im Monat. Bei Verheirateten mit Kind liegt der Unterhaltsbeitrag bei 1.238 Euro mit einem und 1.473 Euro mit zwei Kindern.
40% Erfolgsbonus beim bestandener Prüfung
Und noch eine weitere Neuerung bringt die Novelle des AFBG mit sich: erstmals gibt es ab Sommer 2016 einen Erfolgsbonus für einen erfolgreichen Abschluss. Wer also seine Abschlussprüfung besteht, braucht 40 Prozent des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten überhaupt nicht zurückzuzahlen. “Damit wird die Förderung für eine Maßnahme innerhalb der beruflichen Bildung sogar prozentual besser bezuschusst als das Studenten-BAföG”, freut sich Roman.