Der aktuelle Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts befasst sich mit drei Themen, über deren Regelung das Baugewerbe nicht gleichermaßen einverstanden ist. Zwar möchte man das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt wissen, dennoch fordert man den Teil zum Bauvertragsrecht erst einmal auszusetzen. Hier ist der Diskussionsbedarf einfach noch zu hoch.
Noch in der aktuellen Legislaturperiode soll die Reform vom Bauvertragsrecht erfolgen. Der Gesetzentwurf zu dieser Reform liegt bereits vor, dennoch ist das Baugewerbe mit dem Vorschlag zu einem der drei Themen nicht zufrieden. Im Detail beschäftigt sich der Gesetzentwurf mit drei Teilen. Zum einen mit Vorschlägen zu Aus- und Einbaukosten, zum anderen mit dem Verbraucherschutz und schließlich mit dem Bauvertragsrecht. Während die Aus- und Einbaukosten sowie der Verbraucherschutz durch den Koalitionsvertrag vorgegeben sind, ist es das Bauvertragsrecht nicht.
Bauvertragsrecht separat betrachten
Das Baugewerbe macht sich mit Nachdruck dafür stark, die gefundenen Vorschläge zum Bauvertragsrecht aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen und erst einmal auszusetzen. Das Diskussionspotenzial ist hier einfach noch zu groß, um es zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Würde man diesen Part jedoch nicht auslösen, würde der komplette Entwurf und damit seine Umsetzung ins Stocken geraten.
Deutliche Kritik vom Baugewerbe
Es ist insbesondere das Anordnungsrecht des Bauherren und die damit verbundenen Vergütungsregelungen, die vom Baugewerbe so nicht abgesegnet sind, wie es sich die Politik derzeit vorstellt. Auch die Punkte zur Abschlagszahlung und der Abnahmefiktion bzw. Zustandsfeststellung sind nicht konform mit der Vorstellung des Baugewerbes.
Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, sagt: „Mit Blick auf den immensen Investitionsbedarf im Wohnungsbau wäre es unverantwortlich, die Praxis mit unausgegorenen bauvertraglichen Regelungen zu belasten. Dies würde sich negativ auf die Investitionstätigkeit auswirken. Darüber hinaus ist es nicht sinnvoll, für eine so komplexe Materie wie das Bauvertragsrecht Regelungen zu treffen, die sich sowohl auf Verträge mit Verbrauchern als auch auf großvolumige Projekte im b-to-b Bereich beziehen. Die beiden Themen Aus- und Einbaukosten sowie Verbraucherschutz sind – anders als das Bauvertragsrecht – vom Koalitionsvertrag vorgegeben. Diese beiden Themen sind entscheidungsreif und müssen jetzt vom Bundestag verabschiedet werden.“

















