Der Meisterbrief sei ein Garant für das erfolgreiche Unternehmertum. Eine überwiegende Mehrheit im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages befürwortet daher in der gestrigen Anhörung die Wiedereinführung der Meisterpflicht. Es stehe außer Frage, dass Qualität und Qualifikation untrennbar miteinander verbunden seien. Nun müsse noch ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden, der eine zügige Neuregelung der Meisterpflicht ermöglicht.
Im Jahr 2004 wurde die Meisterpflicht in 53 Gewerken abgeschafft. Schnell wurde jedoch klar, dass dieser Schritt nicht die gewünschte Wirkung zeigte. Viele wollten daraufhin den Meisterbrief zurück. Doch lange Zeit hielt man dies für unmöglich. Gestern hat nun eine Anhörung zur Wiedereinführung der Meisterpflicht im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages stattgefunden. Die Anhörung bestätigte erneut, dass sich die Abschaffung der Meisterpflicht sowohl beim Kunden, als auch beim Handwerk deutlich bemerkbar gemacht habe. Seit der Abschaffung ist zwar die Zahl der Betriebe gewachsen, doch diese Betriebe unterscheiden sich sehr von den traditionellen Handwerksbetrieben. Während die einen auf Qualität setzen und ausbilden, sieht es bei den Solo-Selbstständigen oft ganz anders aus. “Die Weitergabe von Wissen und Innovationsfähigkeit zwischen Meister, Geselle und Auszubildendem qualifiziert die nächste Generation fortlaufend und sichert so die Zukunft des Handwerks”, erklärt Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold vom Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT). “Der demografische Wandel, die Digitalisierung und die Fachkräftesicherung sind gesamtgesellschaftliche Herausforderungen und nur mit einem starken und modernen Handwerk erfolgreich zu bewältigen”, unterstreicht auch Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH).
Häufig fehlt die Qualifikation
Durch die fehlende Meisterpflicht entfiel nämlich auch die Zulassungsbeschränkung. Dadurch fehlte häufig bei diesen Solo-Selbstständigen die Qualifikation. Das Ergebnis ist, dass diese Betriebe auch schnell wieder vom Markt verschwinden. Der Leidtragende ist der Verbraucher, denn häufig ist es so, dass Mängel erst nach Jahren auftreten. Ist der Betrieb aber nicht mehr vorhanden, kann der Kunde nicht mehr reklamieren und hat keine Chance auf eine Beseitigung der Mängel im Rahmen der Gewährleistungspflicht.
Daher sind der Bundesrat und der Bundestag jetzt gefordert. Sie müssen einen Gesetzesentwurf vorlegen, damit die Neuregelung zum 1. Januar 2020 in kraft treten kann. Diese Maßnahme soll in eine Gesamtstrategie zur Stärkung des Handwerks eingebettet werden.
Sicherung durch Meisterbrief
Von der Wiedereinführung der Meisterpflicht würden besonders kleine Betriebe in ländlichen Regionen profitieren. Somit wären sie für künftige Herausforderungen gewappnet. Auch das Handwerk will sich im digitalen Zeitalter zukunftsfest aufstellen. Das kann aber nur durch gute Fachkräfte erreicht werden. Die Fehler der Vergangenheit müsse deshalb korrigiert werden. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Politik schnell für eine positive Richtung entscheidet. Zur Stärkung des Handwerks gehöre nicht nur die berufliche Bildung, sondern auch die Abschaffung der Bürokratie und die Entlastung der Handwerksbetriebe. Dafür ist jedoch Wertschätzung und Anerkennung notwendig. Das wird aber nur dann erreicht, wenn der Meister in einigen Gewerken wieder zur Pflicht ernannt wird. Es darf deshalb auf eine Entscheidung im Sinne der Gewerke gehofft werden.