Baugewerkschaft zufrieden: Neuer Haustarifvertrag bei Hochtief

Baugewerkschaft zufrieden: Neuer Haustarifvertrag bei Hochtief
Foto: Roland Riethmüller

Für die Mitarbeiter des Baukonzerns Hochtief wurde ein neuer Tarifvertrag ausgehandelt. Dabei werden die Einkommen ab April nächsten Jahres schrittweise erhöht. Außerdem wird auch die Regelung für die Wegezeitentschädigung ab Januar 2022 übernommen. Der neue Haustarifvertrag sieht ebenfalls die Auszahlung einer Coronaprämie vor. Deren Auszahlung erfolgt im Januar und im März 2022, sowie im März 2023.

Die Beschäftigten des Essener Baukonzerns Hochtief können sich über eine Lohnerhöhung von 6,4 Prozent freuen. Das gab die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) am Mittwoch bekannt. Ab April 2022 steigen demnach die Einkommen um 3,1 Prozent, im darauffolgenden Jahr um 2,2 Prozent und im April 2024 noch einmal um 1,1 Prozent. Zudem gibt es zusätzlich eine dreistufige Coronaprämie. Die Auszahlung erfolgt im Januar 2022 in Höhe von 500 Euro, sowie im März 2022 mit 400 Euro und zusätzlich noch im März 2023 in Höhe von 200 Euro. Die Auszubildenden erhalten in den gleichen Monaten jeweils 250 Euro und zweimal in Folge 200 Euro.

Neuer Haustarifvertrag mit Lohnerhöhung und Wegezeitentschädigung

Weiterhin wird die erst kürzlich in der Tarifverhandlung vom Bauhauptgewerbe neu geschaffene Regelung zur Wegezeitentschädigung übernommen. Dabei erhalten die Beschäftigten ab dem Jahr 2022 für die täglich anfallenden langen Arbeitswege zu den Baustellen einen finanziellen Ausgleich. Auch Wochenendheimfahrer sind dabei berücksichtigt.  „Das ist ein sehr gutes Ergebnis, das wir mit Hochtief erzielen konnten, ich bin mehr als zufrieden“, äußert Nicole Simons, Mitglied des IG Bau-Bundesvorstandes und Verhandlungsführerin auf Seiten der Beschäftigten. Weiter freut sie sich, dass der Einsatz der Fachkräfte in der Pandemie somit entsprechend honoriert wird.

Mehr Gleichstellung bei Hochtief

Vereinbart wurde darüber hinaus, dass Lebensgemeinschaften in Zukunft gleichgestellt sind, egal ob sie ehelich oder nicht ehelich sind. Denn die IG Bau setzt sich bereits seit Jahren für mehr Gleichstellung im Unternehmen ein. So gibt es bereits seit dem Jahr 2018 den Ost-West-Einkommensangleich. Im Jahr 2020 erfolgte dann ein weiterer gerechter Ausgleich. Dieser sieht vor, dass die gewerblichen Mitarbeiter ebenfalls am 24. und 31. Dezember bezahlt freibekommen, wie schon bereits die Angestellten.

Ein eigener Haustarifvertrag ist für Hochtief deshalb notwendig, da der Baukonzern im Jahr 2016 den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) als Branchen- und Arbeitgeberverband verlassen hatte und somit nicht länger der Tarifgemeinschaft Bau angehörte. Als Laufzeit für den neuen Tarifvertrag wurde vom 1. Oktober 2021 bis 30. Juni 2024 vereinbart. Die Vereinbarung gilt in Deutschland für 3.500 Beschäftigte. Weltweit arbeiten rund 34.000 Menschen für das Unternehmen. Die Tarifkommission und der Bundesvorstand der IG Bau haben bereits dem Ergebnis zugestimmt.

Kommentare

0 0 votes
Wie gefällt Ihnen dieser Artikel?
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments

Dieser Beitrag hat Ihnen gefallen?

Dann melden Sie sich doch gleich an zum kostenlosen E-Mail-Newsletter und lassen sich über weitere Neuigkeiten wöchentlich informieren!

Hinweis: Sie können den Newsletter von meistertipp.de jederzeit und kostenfrei abbestellen. Ihre Daten werden nur zum Versand des Newsletters genutzt. Wir geben Ihre Daten nicht weiter. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzer-Daten finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.

Das könnte Sie auch interessieren

Newsletter

Verpassen Sie nichts mehr mit unserem kostenlosen Newsletter. So werden Sie frühzeitig über anstehende Veranstaltungen informiert und bleiben immer auf dem neusten Stand.

Hinweis: Sie können den Newsletter von meistertipp.de jederzeit und kostenfrei abbestellen. Ihre Daten werden nur zum Versand des Newsletters genutzt. Wir geben Ihre Daten nicht weiter. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzer-Daten finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.