Eine aktuelle Studie hat die finanzielle Belastung von Handwerksbetrieben durch eine CO2-Bepreisung näher untersucht. Berücksichtigt wurden dabei Gewerke mit einem besonders hohen Energiebedarf, darunter auch zwei aus dem Bauhandwerk. So würden im Jahr teils erhebliche Mehrkosten pro Mitarbeiter entstehen, die jedoch durch eine Streichung der EEG-Umlage nahezu komplett kompensiert oder sogar überkompensiert werden könnte.
Eine CO2-Bepreisung von 60 Euro pro Tonne Kohlendioxid (CO2) verursacht ohne abfedernde Maßnahmen bei Handwerksunternehmen Mehrkosten von 150 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. Kleinere Unternehmen sind stärker betroffen als größere. Das sind Ergebnisse einer aktuellen Studie, die vom Volkswirtschaftlichen Institut für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen (ifh) herausgegeben wurde. Für die Studie mit dem Titel „CO2-Bepreisungen in Handwerksunternehmen“ arbeitete das ifh mit der Energieberatung Hamburg und der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) zusammen. Die Studienautoren berechneten ihre Prognosen auf Basis der Energiekennzahlen von mehr als einhundert Unternehmen aus sieben Handwerkszweigen, darunter auch zwei aus der Baubranche. Prognostiziert wurde die jährliche Kostenbelastung der Unternehmen durch eine CO2-Bepreisung von 40, 60 und 120 Euro pro Tonne.
Kleinere Betriebe durch CO2-Bepreisung stärker belastet
Bei den Berechnungen zeigten sich deutliche Unterschiede bei den Mehrkosten für kleinere und größere Betriebe. Kleine Bäckereibetriebe mit durchschnittlich 7,7 Mitarbeitern zahlen zum Beispiel bei einem CO2-Preis von 60 Euro/Tonne 181 Euro mehr pro Mitarbeiter und Jahr. Für eine Großbäckerei mit durchschnittlich 93,4 Mitarbeitenden liegen die Mehrkosten dagegen „nur“ bei 122 Euro.
Ähnliche Unterschiede zeigen sich bei fünf der übrigen sechs Handwerkszweige. Die Studienautoren begründen das damit, dass Großbetriebe tendenziell energieeffizienter arbeiten. Eine Ausnahme bilden Fleischereibetriebe. Hier verursacht eine CO2-Bepreisung von 60 Euro/Tonne bei kleinen Betrieben (durchschnittlich 6,2 Mitarbeitende) Mehrkosten von 157 Euro pro Mitarbeiter/Jahr. Große Betriebe mit durchschnittlich 34,6 Mitarbeitenden müssen dagegen jährlich mit 333 Euro pro Mitarbeiter rechnen.
Tischler zahlen deutlich weniger als Fleischer
Im Vergleich der Handwerkszweige zeigen sich ebenfalls große Unterschiede. Betrachtet man alle Betriebe (klein und groß), haben Fleischereibetriebe bei einer CO2-Bepreisung von 60 Euro/Tonne einen finanziellen Mehraufwand von 299 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. Bäcker kommen nur auf 126 Euro, wobei der Mehraufwand kleiner Bäckereibetriebe jedoch höher ist als der kleiner Fleischereibetriebe (157 Euro pro Mitarbeiter/Jahr).
Besonders hoch ist der prognostizierte Aufwand mit 789 Euro pro Mitarbeiter/Jahr bei den Textilreinigern. Allerdings unterscheidet die Studie bei ihnen angesichts einer geringen Zahl untersuchter Unternehmen nicht in große und kleine Betriebe. Relativ gering sind die Mehrkosten dagegen bei den Metallbetrieben und den Tischlern. Bei den untersuchten Tischlereien würden sie 29 Euro pro Mitarbeiter und Jahr erreichen.
Der Mehraufwand lässt sich kompensieren
Um die Handwerksbetriebe bei einer CO2-Bepreisung zu entlasten, könnte man die EEG-Umlage oder die Energiesteuer streichen. Bei einer Streichung der unpopulären EEG-Umlage würden sich die Gesamtkosten für die meisten untersuchten Handwerksbetriebe trotz einer CO2-Bepreisung mit 60 Euro pro Tonne sogar reduzieren.
Selbst bei einer CO2-Bepreisung mit 120 Euro pro Tonne brächte die gestrichene EEG-Umlage für viele Handwerksbetriebe eine Kostenreduzierung. Wird die Energiesteuer gestrichen oder halbiert, reduziert sich der Mehraufwand für die Betriebe. Allerdings bringt das in der Gesamtrechnung meistens keine Kostensenkung.