Wer glaubt, ein Bauleiter sei allein für die erfolgreiche Abwicklung eines Bauvorhabens verantwortlich, der täuscht sich gewaltig. So muss man sich schon einmal im Klaren darüber sein, dass es bei einem Bauprojekt in der Regel immer zwei Bauleiter gibt. Den des Auftraggebers und den des Auftragnehmers. Dass die Anforderungen beider Bauleiter an eine Baustelle nicht unbedingt immer mit einander harmonieren, ist dabei leicht nachvollziehbar. Ein entsprechendes Seminar auf dem das notwendige Wissen beider Seiten vermittelt wird, ist also durchaus ratsam.
Jedem sollte bewusst sein, dass ein Bauleiter – gleich, ob vom Auftraggeber oder -nehmer – bestimmte Rechte und auch Pflichten hat. Diese sollten natürlich im Einklang mit seinem Auftraggeber sein, für den er handelt. Damit wird schnell deutlich, dass die Position des Bauleiters durchaus schwierige und komplizierte Aufgaben beinhaltet, denenr man demnach gewachsen sein sollte.
Sieht man sich die Position des Auftraggeber-Bauleiters einmal genauer an, so erkennt man schnell, dass nicht nur die vertragsrechtliche Erfüllung des Bauvorhabens in seiner Verantwortung liegt. Vielmehr muss er die Interessen des Auftraggebers gegenüber Dritten wahren und für eine mangelfreie Ausführung des Bauvorhabens sorgen.
Der Bauleiter des Auftragnehmers, also des bauausführenden Unternehmens, muss sich vor allem um die Koordination und Führung des Personals auf der Baustelle kümmern. Aber auch die technisch-technologische Qualitätssicherung und die termingerechte Durchführung des Baus fallen in seinen Verantwortungsbereich.
Um also die Zusammenarbeit beider Bauleiter, wie auch deren einzelne Aufgabenbereiche, zu optimieren, bedarf es aktuellem und umfangreichem Wissen zum Bauvertragsrecht. Dieses kann unter anderem vom 19.-20. März 2013 im Haus der Technik e.V. in Berlin erworben werden. Schwerpunkt des Seminars ist die Vermittlung der einzelnen Verantwortungsbereiche beider Bauleiter und zwar aus Sicht des Auftraggebers und –nehmers.