Bauwerkssicherheit nicht gefährden – Neue Regel ist konform

Bauwerkssicherheit nicht gefährden - Neue Regel ist konform
Foto: Roland Riethmüller

Die im Januar 2021 veröffentlichte „Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken“ (TR Instandhaltung) bleibt in der Diskussion. Anfang Februar kam der Vorwurf auf, die neuen Regeln zur Betoninstandsetzung seien unvereinbar mit dem EU-Recht. Doch die Bauwirtschaft verteidigt sie erneut als wichtig für die Bauwerkssicherheit. Denn eine ungelöste Rechtsdiskussion dürfe weder die Sicherheit von Bauwerken noch der Facharbeiter gefährden.

Bereits im zweiten Halbjahr 2020 hatte die Europäische Union den damaligen Entwurf der deutschen Richtlinie „Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken“ (TR Instandhaltung) kritisiert. Damals habe die EU in einem Notifizierungsverfahren darauf hingewiesen, dass sie die Teile 1 und 2 der Technischen Regel für nicht konform mit dem EU-Recht halten würde, schrieb die Deutsche Bauchemie Anfang Februar 2021. Teil 1 der TR zur Betoninstandsetzung enthält Grundsätze der Instandhaltung sowie Instandsetzungsverfahren, während Teil 2 notwendige Merkmale und Leistungen von Produkten und Systemen für die Instandsetzung definiert. Der jetzt veröffentlichte Text der TR Instandhaltung sei laut ihrer Fachexperten weitestgehend identisch mit der von der EU bemängelten Fassung. Damit habe man – so die Deutsche Bauchemie weiter – „ein mutmaßlich rechtswidriges und unpraktikables Regelwerk“ eingeführt und eine „beispiellose Rechtsunsicherheit für die Fachplaner und Baubetriebe“ erzeugt.

HDB und DBV betonen die Bedeutung der TR Instandhaltung

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein (DBV) reagierten im März auf diese Einschätzung. Aus ihrer Sicht leistet die Technische Regel zur Betoninstandsetzung einen wichtigen Beitrag für sicheres Bauen und passt „genau in die Schnittstelle zwischen nationalem Bauordnungsrecht und europäischem Recht“. Dass das neue Regelwerk gegen Europarecht verstoße, sei für sie nicht nachvollziehbar. Zudem wiesen sie in ihrer Stellungnahme auf ein Positionspapier vom Dezember 2020 hin. Damals formulierten neun Bauverbände ihre positive Haltung zu den neuen deutschen Regeln für die Betoninstandsetzung. Die harmonisierten europäischen Produktnormen bezeichneten sie im Positionspapier als veraltet und defizitär. Die CE-Kennzeichnung bestätigt aus ihrer Sicht „nicht die Erfüllung der Grundanforderungen an bauliche Anlagen bei der Verwendung des Produkts“. Auch aus diesem Grund sahen die Verbände die Gebäudesicherheit gefährdet.

Europäische Bauproduktnormen gefährden Bauwerkssicherheit

Die Einschätzung, dass die Bauwerkssicherheit gefährdet sein könnte, besteht nach wie vor. „Das CE-Kennzeichen hält nicht, was es verspricht. Denn es sagt nichts darüber aus, ob ein Bauprodukt die Grundanforderungen an bauliche Anlagen bei der Verwendung erfüllt”, erklärt der stellvertretende HDB-Hauptgeschäftsführer René Hagemann-Miksits. „Ein für die Baupraxis erforderlicher Nachweis der Verwendbarkeit fehlt völlig. Das führt zu einer Verunsicherung aller am Bau Beteiligten.“ Derweil betont auch der DBV-Geschäftsführer Lars Meyer, dass die Lücken in den harmonisierten europäischen Bauproduktnormen die Bauwerkssicherheit gefährden und zeigt sich kämpferisch: „Bis wir diese Lücken auf europäischer Ebene gelöst haben, bis dann nationale Regelungen und europäische Regelungen so ineinandergreifen, wie es auch Europa vorsieht, muss klar sein, dass nationale Regelungen für das Bauwerk vorgehen“.

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Instandhaltung mit TR Instandsetzung

Vielen Dank für diese klare Position. Leider zeigen alle Erfahrungen der letzten Jahre, das ein freier Warenverkehr mit CE-gekennzeichneten Bauprodukten bei deren Verwendung nur in seltenen Fällen die Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke sicherstellt. Wahr ist leider auch, dass entsprechend notwendige Änderungen an Regelungen der EU extrem langwierig und schwierig sind. 

Instandhaltung mit TR Instandsetzung

Vielen Dank für diese klare Position. Leider zeigen alle Erfahrungen der letzten Jahre, das ein freier Warenverkehr mit CE-gekennzeichneten Bauprodukten bei deren Verwendung nur in seltenen Fällen die Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke sicherstellt. Wahr ist leider auch, dass entsprechend notwendige Änderungen an Regelungen der EU extrem langwierig und schwierig sind. 

Instandhaltung mit TR Instandsetzung

Vielen Dank für diese klare Position. Leider zeigen alle Erfahrungen der letzten Jahre, das ein freier Warenverkehr mit CE-gekennzeichneten Bauprodukten bei deren Verwendung nur in seltenen Fällen die Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke sicherstellt. Wahr ist leider auch, dass entsprechend notwendige Änderungen an Regelungen der EU extrem langwierig und schwierig sind. 

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