Anhaltender Ärger über europäische Bauproduktnormen

Anhaltender Ärger über europäische Bauproduktnormen
Foto: Roland Riethmüller

Die deutsche Rechtsauffassung zu den Bauproduktnormen wurde vom Europäischen Gericht verworfen. Jetzt sei die Politik gefordert, einen entsprechenden Ausgleich zwischen Deutschland und der Europäischen Kommission herbeizuführen. Nur auf diese Weise könne die Bauwerkssicherheit erhalten bleiben. Der Schutz von Leib und Leben darf nicht gefährdet werden, nur um einen funktionierenden Binnenmarkt zu ermöglichen.

“Mit seinem heutigen Urteil hat das Europäische Gericht leider die Gelegenheit verpasst, die Voraussetzung zu schaffen, Lücken in europäischen Bauproduktnormen temporär durch nationale Regelungen schnell schließen zu können”, kritisiert Matthias Jacob, Vizepräsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) und Vorsitzender des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins (DBV). “Die Verantwortlichen auf allen Ebenen sind aufgefordert, umgehend politische Antworten zu geben, wie die Bauwerkssicherheit erhalten bleiben kann.“ So sei jetzt vor allem die Politik in der Pflicht, denn es könne nicht sein, dass ein funktionierender Binnenmarkt nur zu Lasten von Leib und Leben der Beschäftigten möglich wäre. Auf Regierungsebene müssten jetzt die Gespräche geführt werden.

Seit Jahren gibt es Streit

Bereits seit Jahren gibt es Streit zwischen den deutschen Bauverwaltungen und der Europäischen Kommission, der sich nun nur noch auf politischer Ebene lösen lässt. Das EuG-Urteil hat wenig dazu beigetragen, den Konflikt zu lösen. Das Problem ist, dass die unterschiedlichen Auffassungen nicht in angemessener Weise ausgeglichen werden. Jetzt sei Bundesinnenminister Seehofer gefordert, der für Bauwesen zuständige Vertreter der Regierung. Dieser müsse mit der zuständigen EU-Kommissarin Elżbieta Bieńkowska eine einheitliche Vorgehensweise für Europa und die Mitgliedsstaaten vereinbaren. Jacob fordert deshalb: „Besonders wichtig ist, bei der bevorstehenden Reform der europäischen Bauproduktenverordnung  sicherzustellen, dass nationale Regeln im Fall von Lücken bei der europäischen Normung möglich sind.“

Hintergrund der Probleme mit den Bauproduktnormen

Bereits am 19. April 2017 hatte die Bundesrepublik Deutschland gegen die Europäische Kommission geklagt. Anlass waren die Lücken in zwei harmonisierten Bauproduktnormen. Die Urteilsbegründung wird nun genau studiert. Nur so kann festgestellt werden, wo lückenhafte Produktnormen nachzubessern sind. Nur so kann die Sicherheit und der Schutz von Bauwerken und gleichzeitig der Schutz für Leib und Leben gewährleistet werden. Es besteht also ein dringender Nachholbedarf und es ist die Sache der Politik, Klarheit zu schaffen, denn das Urteil löst den eigentlichen Konflikt in keinem Fall auf.

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