Bauwirtschaft begrüßt Kompromiss für Werkverträge und Zeitarbeit

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Foto: Roland Riethmüller

Seit langer Zeit herrscht Streit in der Koalition, den richtigen Weg zu finden, um Missbrauch von Werkverträgen und Zeitarbeit zu stoppen. Aktuell sorgen die Regelungen für zu viel Grauzone, die dazu führt, dass Dumpinglöhne die Bauwirtschaft beherrschen. Die Leidtragenden sind am Ende immer die Beschäftigten. Es ist daher von größter Bedeutung, hier Abhilfe zu schaffen. Der aktuell geschlossene Kompromiss der Koalition scheint hier der Schritt in die richtige Richtung zu sein.

Seit Monaten liegt die Regierung im Streit darüber, die Lage in der Bauwirtschaft zu ändern. Derzeit sorgen Werkverträge und Leiharbeit immer noch für einen Missbrauch und damit für einen unfairen Wettbewerb am Bau. Betriebe nutzen leider immer wieder die Schlupflöcher, die ihnen geboten werden, um ihre Beschäftigten schlecht zu stellen. So setzt man immer wieder Werk- und Zeitverträge ein, um die Löhne niedrig zu halten. Dass dies auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird, kümmert die Betriebe bislang wenig. Doch durch den am 10. Mai 2016 geschlossenen Kompromiss der Regierungskoalition wird sich hier hoffentlich maßgeblich eine Entspannung erreicht.

Geplante Neuregelung zu Leihverträgen

Gemäß dem Gesetzentwurf dürfen Leiharbeiter in Zukunft nicht mehr länger als 18 Monate innerhalb des gleichen Betriebes beschäftigt werden. Nach einem Einsatz von neun Monaten sollen diese Beschäftigten dann den gleichen Lohn (Equal Pay) erhalten wir die Stammbelegschaft. Zwar können Arbeitgeber und Gewerkschaft auch in Zukunft innerhalb von Tarifverträgen von dieser Regelung abweichen, doch beläuft sich die maximale Verleihdauer dann auf 24 Monate.

Im Falle von Streiks regelt der Gesetzentwurf darüber hinaus, dass man beschäftigte Leiharbeiter nicht als sogenannte Streikbrecher einsetzen dürfe.

Geplante Neureglung zu Werkverträgen

Hier hat man in dem Gesetzentwurf festgehalten, dass Betriebsräte – sofern vorhanden – ein Informationsrecht erhalten. Damit möchte man einen Wechsel von Werkverträgen zu Leihverträgen, sowie die umgekehrte Handhabung ausschließen. Außerdem soll in Zukunft stärker abgegrenzt werden, ab wann ein Beschäftigter unter einem Werkvertrag und ab wann unter einem normalen Beschäftigtenverhältnis angestellt ist. Demnach müssen normal angestellte Arbeitnehmer zusammen mit dem Arbeitgeber natürlich auch die damit verbunden Sozialabgaben entrichten. Wer sich nicht daran hält und stattdessen versteckte Leiharbeit betreibt, wird mit entsprechenden Bußgeldern bestraft.

Gewerkschaften und Verbände stehen hinter Gesetzentwurf

Auch wenn die Regelungen für die Betriebe nun wohl härter werden und damit auch die Kontrollen, so begrüßen vor allem die Gewerkschaften und Verbände den Gesetzentwurf. Denn letztlich wissen alle, dass nur durch klare Regelungen ein fairer Wettbewerb möglich ist. Nur wer sich an die Spielregeln hält, wird am Ende auch erfolgreich sein ohne mit unfairen Mitteln Mitbewerber aus dem Feld zu schlagen.

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