Begrenzung der Feinstaubgrenzwerte abgelehnt

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Foto: Roland Riethmüller

Im Arbeitsalltag zeigt sich allzu oft, dass die Theorie nicht immer mit der Praxis zu vereinbaren ist. Dabei geht leicht unter, dass bestimmte Vorstellungen in der Theorie auch erst einmal simpel und klar erscheinen, in der tatsächlichen Anwendung jedoch komplett absurd und belastend sind. So verhält es sich derzeit auch mit der geplanten Reduzierung der Feinstaubgrenzwerte, die für die Bauwirtschaft nicht wirklich realisierbar ist.

Dass der Arbeitsschutz an erster Stelle steht, soll überhaupt nicht diskutiert werden. Dennoch fragt man sich oft, wie man sich mit manchen Ideen auseinandersetzt, die in der Praxis Anwendung finden sollen. Aktuell ist die Verminderung der Feinstaubgrenzwerte ein solches Ärgernis in der Bauwirtschaft. So erwägt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zurzeit, den MAK-Wert (Maximale Arbeitskonzentration) von 3 mg/m³ auf 0,3 mg/m³ zu senken. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes fordert, dieses Vorhaben nochmals zu überdenken.

Wenn man nun berücksichtigt, dass es für die Bauwirtschaft bereits jetzt sehr schwer ist, sich im Rahmen der derzeit noch gültigen Grenzwerte zu bewegen, so lässt sich erahnen, welche Ausmaße diese Änderung mit sich bringt. Am Bau lässt sich Feinstaub einfach nicht vermeiden. Wie also soll man sich auf diese Änderung bei der Ausführung der Tätigkeiten auf solche Werte einstellen. Ein Weg wäre der Einsatz von Atemschutzmasken auf Baustellen, jedoch ist dies eigentlich verboten. Ebenfalls verständnislos reagiert der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes auf die Vorstellung, man könne durch individuelle Messungen der Feinstaubbelastung auf Baustellen tatsächlich Maßnahmenpläne vorlegen.

Für den Zentralverband des Deutschen Baugewerbes steht fest, dass dieser neue Plan hinsichtlich der Feinstaubgrenzwerte so nicht umsetzbar ist. Ferner erwartet man vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Auftrag zur Machbarkeitsstudie, die belegen soll, dass Praxis und Theorie hier zu vereinbaren sind.

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