Der Bundesrat hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das schon längst überfällig war. Es geht um die Reform vom Insolvenzrecht, das in zweiter und dritter Lesung verabschiedet wurde. Es reduziert unter anderem für Betriebe der Holzindustrie die Gefahr einer drohenden Rückzahlung erhaltener Zahlungen im Falle einer Insolvenz des Kundens. Zahlungserleichterungen sind demnach kein Anfechtungsgrund mehr.Der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Holzindustrie (HDH), Dirk-Uwe Klaas, erklärte kürzlich, dass er froh wäre, dass noch in dieser Legislaturperiode das wichtige Gesetz zum Insolvenzrecht verabschiedet wurde. Schließlich habe man sich bereits 2013 auf eine Reform geeinigt. So ist es für die Betriebe aus den Bereichen Holz und Fertigbau, Möbel, Parkett und Bestattungsbedarf eine sehr gute Nachricht. Dieses neue Gesetz schützt die Unternehmen davor, auch viele Jahre nach den Zahlungen diese an einen Insolvenzverwalter wieder zurückführen zu müssen.Keine Anfechtung mehr nach ZahlungserleichterungDas damalige Gesetz wurde mit den Ratenzahlungen und Stundungen der Kunden gerechtfertigt. Man unterstellte damit den Unternehmen, von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners Kenntnis gehabt zu haben. Somit hätte man sich gegenüber den anderen Gläubigern einen Vorteil verschafft. Durch die Gesetzesreform wird klargestellt, dass allein die Zahlungserleichterungen keine Anfechtung wegen Vorsatz mehr begründet. Für die Unternehmen sei das eine wirklich gute Nachricht, zumal sich die Anfechtungsfrist von bisher zehn Jahren in Zukunft auf vier Jahre verringern wird.Dem „Fiskusprivileg“ einen Riegel vorgeschobenUrsprünglich kam es aufgrund des sogenannten Fiskusprivilegs zu Verzögerungen der neuen Gesetzgebung. Dieses veraltete Gesetz machte es möglich, dass sich Sozialkassen und Finanzämter einen Vorteil gegenüber den anderen Gläubigern verschaffen konnten. Doch mit der jetzigen Reform vom Insolvenzrecht wurde dem ein Riegel vorgeschoben. Der Geschäftsführer der HDH begrüßte das neue Urteil. Die Unternehmen haben lange darauf warten müssen. Nun haben sie wieder eine langfristige Planungssicherheit. Außerdem betonte Klaas, dass Baupleiten für den Fachhandel, der die benötigten Baustoffe anliefert und sich auf Ratenzahlungen einlässt, kein unkalkulierbares Risiko mehr darstellen. Bisher war es in der Praxis so, dass die Insolvenzverwalter die Zahlungserleichterungen für die Schuldner angefochten haben. Das bis dahin bezahlte Geld muss der Fachhandel wieder zurückzahlen. Das hat in manchen Fällen zu einem wirtschaftlichen Ruin des betroffenen Unternehmens geführt. Damit ist jetzt Schluss.

Innovation Sanitärkeramik: Roca mit erstem CO2-freien Tunnelofen
Der erste CO2-freie elektrische Tunnelofen für Sanitärkeramik wurde von der Roca-Gruppe in Österreich in Betrieb genommen. Damit stellt die Innovation einen Meilenstein in der Dekarbonisierung