Mit der Novellierung der Handwerksordnung sieht sich das Handwerk für die Zukunft gut gerüstet. Diese war wegen der Wiedereinführung der Meisterpflicht notwendig geworden. Der Entwurf hatte zuvor auch die aktuelle Entwicklung im Handwerksrecht aufgegriffen. Das neue Gesetz sieht demnach auch mehr Flexibilität bei den Prüfungsverfahren für Gesellen und Meister vor und stärkt die Bedeutung der Innungen als Tarifpartner.
„Mit der Verabschiedung des fünften Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung hat der Bundesrat den Schlussstein in einem für das Handwerk wichtigen Gesetzgebungsverfahren gesetzt“, erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), anlässlich der Verabschiedung der Novellierung der Handwerksordnung Ende Mai 2021. Das Bundeskabinett hatte diesen Gesetzentwurf am 10. Februar 2021 beschlossen. Weiterhin betont Wollseifer, dass es gelungen sei, das Organisations- und Berufsbildungsrecht weiterzuentwickeln. Somit sei man für die Zukunft des Handwerks gut aufgestellt. Mit der Änderung der Verordnung werde das Handwerk seine Rolle als lösungsorientierter und innovativer Umsetzer der bevorstehenden Herausforderungen noch besser wahrnehmen können. Das betreffe nicht nur die technische Transformation, sondern auch die Ausbildung.
Novellierung der Handwerksordnung durch aktuelle Entwicklung beeinflusst
Denn nachdem Ende 2019 für zwölf Gewerke die Meisterpflicht wiedereingeführt wurde, war eine weitere Anpassung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften notwendig geworden. Durch die kürzlich verabschiedete Novellierung wurden nun alle notwendig gewordenen Folgeänderungen angepasst und in den bestehenden Vorschriften ergänzt. Das Gesetz greift auch die aktuelle Entwicklung im Handwerksrecht auf. Das betrifft zum Beispiel das Buchführungsverfahren über die Einführung der doppelten Buchführung. Aber auch die aktuelle Bezeichnung von Gewerben und den Erlass von Ausbildungs- und Meisterprüfungsverordnungen werden berücksichtigt. Dabei werden die Änderungen im Prüfungswesen für Gesellenprüfungen durch das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung für Gesellenprüfungen im Meisterprüfungsverfahrensrecht vollzogen.
Neue Meisterpflicht erfordert Modernisierung im Prüfungswesen
Doch auch das Meisterprüfungsverfahren wurde flexibler gestaltet. Das Deutsche Handwerk ist dankbar für die Hilfe, die Handwerksordnung zu modernisieren und den Schwerpunkt auf die aktuelle Themenausrichtung zu legen. Denn über die Jahre sind die Anforderungen für qualitativ hochwertige und rechtskonforme Prüfungen deutlich gestiegen und haben den ehrenamtlich tätigen Prüfern einige abverlangt. Nicht zuletzt dadurch finden sich immer seltener Freiwillige für diese Tätigkeit. Durch die Modernisierung im Prüfungswesen erhalten die Prüfenden folglich mehr Flexibilität. Dies stärkt das Ehrenamt und stellt rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen sicher.
Stärkung der Innungen als Tarifpartner
Darüber hinaus soll aufgrund der zurückgehenden Tarifbindung im Handwerk durch das neue Gesetz die Bedeutung der Innungen und deren Verbände als Tarifpartner stärker hervorgehoben werden. Das betont die Aufgaben der Innungen und der Verbände im Bereich des Tarifgeschehens und verbessert das Bewusstsein der Mitglieder und Organe der Innungen. Der Kostenaufwand für die Umstellung beläuft sich jährlich auf 490.000 Euro.