Nicht immer bringen gesetzliche Änderungen auch Verbesserung mit sich. So kann man auch eine ähnliche Bilanz aus der Novellierung der Handwerksordnung ziehen, wie die Handwerkskammern feststellen. Denn so gut gemeint die Absichten damals – vor knapp zehn Jahren – waren, so muss man sich heute doch eine gewisse Niederlage ohne Gewinner eingestehen. Alles in allem hat die Veränderung erst deutlich gemacht, welche Defizite aus ihr entstehen konnten.
Die Novellierung der Handwerksordnung mit Beginn des Jahres 2004 hat einschneidende Veränderungen mit sich gebracht. Leider kann man kein wirkliches positives Fazit aus den Änderungen ziehen, davon ist unter anderem die Handwerkskammer Halle (Saale) überzeugt. Im Gegenteil, vor allem die Qualität von Handwerksarbeiten hat in vielen Bereichen gelitten.
Ziel der Novellierung der Handwerksordnung war die Abschaffung der Meisterpflicht in 53 Gewerken. So sollte es quasi jedem möglich gemacht werden, handwerkliche Arbeiten gewerblich ausführen zu können. Dass das nur mit einer entsprechenden fachlichen Qualifikation auch zu fachmännischen Ergebnissen führt, hätte eigentlich jedem klar sein müssen. Würde schließlich jeder in der Lage sein, beispielsweise Fliesen zu verlegen, so wäre eine berufliche Ausbildung in diesem Bereich ja nicht mehr unbedingt notwendig. Und auch zur erfolgreichen Führung eines Betriebes benötigt man mehr als nur handwerkliches Geschick.
Die Folge der Gesetzesänderung war, dass seit dem zwar viele zulassungsfreie Handwerksbetriebe gegründet wurden. Diese waren aber oftmals auch sehr schnell wieder vom Markt verschwunden. Die Ausführung von qualitativ hochwertiger Arbeit, sowie das betriebswirtschaftliche Wissen zum Führen eines Handwerksbetriebes, bedarf eben wesentlich mehr.
Die Politik versprach sich damals unter anderem auch, dass durch die Abschaffung der Meisterpflicht mehr Arbeitsplätze geschaffen werden würden. Man nahm an, mehr Betriebsgründung führen auch mehr Arbeitsplatzschaffungen mit sich. Leider hat sich auch dieser Erfolg nicht eingestellt. Im Gegenteil, viele der gegründeten Betriebe agieren als Einmann-Betriebe.
Eine Wiedereinführung der Meisterpflicht ist demnach von absoluter Notwendigkeit fordern die Handwerkskammern, um mittel- bis langfristig wieder qualitativ hochwertige Handwerksarbeiten anzubieten. Dabei werden alle Betroffenen nur gewinnen können. Und auch bei der Nachwuchsgewinnung kann man nur auf diesem Weg erfolgreich sein.