Undichte Abwasserleitungen privater Hausbesitzer bergen ein Schadenspotenzial in Milliardenhöhe. Eine Studie der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) zum Zustand der öffentlichen Kanalisation ergab, dass etwa 20 Prozent der öffentlichen Kanalisation kurz- bzw. mittelfristig sanierungsbedürftig sind. Für den Sanierungsaufwand müsse man 50 bis 55 Mrd. Euro veranschlagen. Noch wesentlich bedenklicher, heißt es in der DWA-Studie, sei der Zustand der privaten Abwasserleitungen. Die Dunkelziffer der sanierungsbedürftigen privaten Abwasserleitungen wird höher liegen als im öffentlichen Bereich, da sie bisher nicht systematisch kontrolliert wurden. Neben dem finanziellen Schaden bergen undichte Abwasserleitungen beim Austritt verunreinigten Wassers Gefahren für Boden, Grundwasser und die Gesundheit der Anwohner. Auch der Eintritt sauberen Grundwassers in lecke Abwasserkanäle verursacht Schaden: Kläranlagen müssen eine unnötige zusätzliche Leistung erbringen.
Um die Harmonisierung der Behandlung kommunaler Abwässer auf Gemeinschaftsebene zu realisieren, sieht die EU-Grundwasserrichtlinie die Überprüfung von Abwasserleitungen privater Hausbesitzer bis spätestens zum 31. Dezember 2015 vor; im Schadensfall muss die Sanierung erfolgen. In Deutschland wurde aus der EU-Richtlinie mit der DIN 1986-30 ein bundesweiter Prüfzwang geschaffen, gegen den sich viele Hausbesitzer massiv wehren.
„Gewiss würden Hausbesitzer auch ohne Prüfpflicht schon im eigenen Interesse schadhafte Abwasserleitungen reparieren lassen“, sagt Rainer de Biasi, Geschäftsführer der GTÜ, Gesellschaft für Technische Überwachung mbH. „Doch dann sind die Kosten meist schon recht hoch. Bei einer Pflichtüberprüfung durch einen professionellen Gutachter können hingegen bereits kleine Lecks entdeckt und rechtzeitig mit wesentlich geringerem Aufwand behoben werden.“ So werden beispielsweise Risse in Abwasserleitungen durch eine von innen aufgetragene Harzhaut abgedichtet, ohne dass die Leitung aufgebrochen wird. Die Dichtheitsprüfung erfolgt durch eine optische Inspektion, bei der eine Kanalfernsehkamera die Abwasserleitungen befährt, oder durch eine Druckprüfung. Hierbei wird eine Wassersäule auf einen halben Meter über dem Rohrscheitel eingestellt. Der Wasserverlust darf in der 15-minütigen Prüfzeit nicht mehr als 0,2 l/m² benetzter Rohrwandungen betragen.
Da undichte Abwasserleitungen in Deutschland neben den Umweltschäden immense finanzielle Schäden in Milliardenhöhe verursachen, empfiehlt die GTÜ nachdrücklich die bundesweite lückenlose Überprüfung der Abwasserkanäle privater Hausbesitzer. So können undichte Stellen frühzeitig entdeckt und mit weniger Aufwand beseitigt werden. Bei der Dichtheitsprüfung sollten sich Hausbesitzer allerdings vor windigen Geschäftemachern mit zweifelhaften Angeboten in Acht nehmen und einen öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen zur Prüfung hinzuziehen. Ein solcher Gutachter kann durch seine Fachexpertise eine unabhängige, objektive Prüfung vornehmen zumal er kein Geld bei einer möglichen Sanierung verdienen würde.
„Die Kosten für eine Dichtheitsüberprüfung liegen zwischen 500 bis 1.000 Euro je nach Verzweigung der Leitungen“, so de Biasi. „Im Schadensfall kann die Dichtung eines Abwasserrohrs hingegen in die Tausende gehen, wenn keine frühzeitige Erkennung stattfindet.“