Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat zum Ende des letzten Jahres eine Ausnahme-Verordnung für Elektrofahrzeuge erlassen. Damit wurde eine Sonder-Genehmigung erteilt, quasi unabhängig vom Gewicht der Batterien, Transporter mit einem Gesamtgewicht bis zu 4,25 Tonnen auch mit einem PKW-Führerschein führen zu dürfen. Das Ziel ist es, die Attraktivität der Elektro-Transporter und Elektro-Kleintransporter in der Bauwirtschaft zu erhöhen.
Umweltschutz geht uns alle etwas an. Das gilt auch für den Verkehr. Doch sind in der Vergangenheit oftmals Handwerksbetriebe daran gescheitert, für Elektro-Transporter eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen. Denn das Gewicht der Batterien hatte bis zuletzt das zulässige Gesamtgewicht der elektrisch betriebenen Transporter derart beeinflusst, dass sie nicht mehr mit einem PKW-Führerschein gefahren werden durften. Denn mit diesem darf lediglich bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gefahren werden. Die wenigsten Handwerksbetriebe der Bauwirtschaft haben daher nur der Umwelt zuliebe auf einen LKW-Führerschein umgeschult. Meist wurde stattdessen auf Transporter mit konventioneller Antriebstechnik ausgewichen.
Zum Jahreswechsel hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Ausnahme-Verordnung für Elektrofahrzeuge veröffentlicht. Ab sofort dürfen Elektro-Transporter bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen und damit quasi unabhängig vom Gewicht der Batterien mit einem PKW-Führerschein gefahren werden. „Mit der Ausnahme-Verordnung für Elektrofahrzeuge haben wir einen zusätzlichen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlichen Elektro-Kleintransporters geschaffen“, freut sich Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur. Damit entfällt die Notwendigkeit zum Erwerb eines LKW-Führerscheins für das Führen eines Elektro-Transporters und steigt die Attraktivität für Handwerksbetriebe in der Bauwirtschaft.