Ginge es nach der EU-Kommission, dann wären alle Transportfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen mautpflichtig. Die in Deutschland bisher geltende Ausnahmeregelung würde damit wegfallen. Allerdings hatten bereits im Dezember 2020 die EU-Verkehrsminister dahingehend eine Einigung erzielt, dass es den EU-Mitgliedsstaaten selbst überlassen sei, diese Fahrzeuge von der Maut auszuschließen. Zur großen Freude im Baugewerbe hat der Verkehrsausschuss diese Handwerkerausnahme nun bestätigt.
Die EU-Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, auch Transporter zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen in die geltende streckenabhängige LKW-Maut einzubeziehen. Für diese Fahrzeuge gibt es in Deutschland aktuell eine Ausnahmeregelung. Diese droht jedoch mit dem Vorschlag der EU-Kommission zu entfallen. Im Dezember 2020 hatten sich deshalb die EU-Verkehrsminister darauf geeinigt, dass die EU-Mitgliedstaaten selbst darüber entscheiden sollen, ob die Fahrzeuge von Unternehmen außerhalb des Transportgewerbes von dieser Reglung auszuschließen seien. Der Verkehrsausschuss des Europaparlaments bestätigte jetzt diese Ausnahme zur großen Freude im Baugewerbe. „Wir haben die Handwerkerausnahme gefordert und begrüßen dieses Zwischenergebnis daher”, erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB). “Jetzt muss das Plenum des Europaparlaments abschließend zustimmen.“
Das Baugewerbe ist auf Transporte angewiesen
Diese Handwerkerausnahme sei wirklich dringend notwendig, betont Pakleppa ergänzend. Die baugewerblichen Betriebe wären nämlich durch eine Mautpflicht gegenüber anderen Betrieben der EU-Mitgliedsstaaten aufgrund des extrem großen Mautnetzes hierzulande unverhältnismäßig belastet. Das deutsche Mautnetz erstreckt sich nämlich auf insgesamt 52.000 Kilometer. Denn im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Staaten sind nicht nur Autobahnen, sondern auch Bundesstraßen darin inbegriffen. Doch anders als im Transportgewerbe würde eine streckenbezogene Maut im Baugewerbe keine echte Lenkungswirkung entwickeln. Schließlich können die Baubetriebe ihre Transporte nicht einfach auf andere Verkehrsmittel verlagern. Gerade in ländlichen Regionen sind längere Anfahrtswege nicht zu verhindern.
Die Handwerkerausnahme ist dringend notwendig
In der jetzigen Situation wäre es daher fatal, wenn die so dringend benötigten Leistungen für den Wohnungsbau, für die energetische Sanierung und die Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur verteuert und ausgebremst werden würden. Pakleppa bestätigt, dass man das Votum des Verkehrsausschusses ausdrücklich begrüßen würde. Das Europaparlament wird dazu aufgefordert, in seiner abschließenden Beratung die Ausnahmeregelung für Fahrzeuge von Handwerksunternehmen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zu beschließen. Den Bauunternehmen würden damit zusätzliche Bürokratie und Kosten erspart bleiben. Insofern hofft das Baugewerbe, dass die Handwerkerausnahme auch vom Europäischen Parlament abschließend beschlossen wird.