Endlich bundesweit: Neue Ersatzbaustoffverordnung regelt Einsatz

Foto: davidpereiras / envatoelements

Bei Bau- und Abbruchmaßnahmen, im Bahn- und Straßenbau oder bei industriellen Prozessen entstehen große Mengen an Bauabfall. Bisher war die Verwertung von Bauschutt und Bodenaushub nicht einheitlich geregelt. Seit August besteht mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung eine bundesweit gültige Regelung. Das erhöht die Akzeptanz der Ersatzbaustoffe, schont Primärrohstoffe und legt die Eignung für die verschiedenen Bauvorhaben fest.

Mengenmäßig ist Bauabfall die größte Abfallgruppe in Deutschland. Dazu gehören Bauschutt und Bodenaushub. Bisher war nicht einheitlich geregelt, wie die Verwertung aussehen soll. Eine neue Verordnung für Ersatzbaustoffe bringt nun Klarheit. Sie regelt auf Bundesebene, was mit den Abfällen geschehen soll. „Erstens soll die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen erhöht werden, indem zum einen die Qualität der Ersatzbaustoffe durch die Güteüberwachung gesichert ist und zum anderen das schwer durchschaubare Nebeneinander unterschiedlicher Regelungen auf Länderebene durch rechtssichere, bundesweit gültige Vorgaben ersetzt wird“, erläutert Rolf Vieten, Sachverständiger bei TÜV NORD EnSys und Referent der TÜV NORD Akademie. Darüber hinaus werden durch die Verwendung von Ersatzbaustoffen Primärrohstoffe geschont und somit Bauprojekte wirtschaftlicher. Als dritten Punkt nennt Vieten den Schutz von Umwelt und Mensch, denn durch die Ersatzbaustoffverordnung wird festgelegt, welche Ersatzbaustoffe für welche Bauvorhaben geeignet sind.

Neue Anforderungen für die Produktion von Ersatzbaustoffen

Die neue Verordnung ist wichtig für Unternehmen, die Ersatzbaustoffe herstellen. Das sind Entsorgungsbetriebe und Aufbereitungsanlagen. Ingenieur- oder Planungsbüros, Umweltlabore oder Abfallbehörden müssen ebenfalls die Ersatzbaustoffverordnung anwenden. Seit 1. August ist sie binden, auch für Bauvorhaben, die bereits in Planung sind. Nur in Ausnahmefällen gelten gesonderte Übergangsfristen. Unternehmen in relevanten Branchen sollten sich rechtzeitig über neue Ersatzbaustoffverordnung informieren. Die Herstellung und Verwendung von Ersatzbaustoffen ist nicht kompliziert, verlangt aber von den Unternehmen und Behörden eine Umstellung. Vieten rät deshalb, sich im Vorfeld eines großen Bauvorhabens rechtzeitig mit den Behörden und den Zulieferern in Verbindung zu setzen. Nur so können sie sich abstimmen, welche Anforderungen eingehalten werden müssen.

Was sich durch die Ersatzbaustoffverordnung konkret geändert hat

Mit der Ersatzbaustoffverordnung werden auch neue Stoffklassen eingeführt. Dazu zählen zum Beispiel die Einsatzmöglichkeiten bestimmter Ersatzbaustoffe. Eigens dafür stellt die neue Verordnung zahlreiche Tabellen mit entsprechenden Werten zur Verfügung. Zu den weiteren Änderungen zählen die Probeentnahmen, die Analytik im Labor und eine gestaffelte Güteüberwachung.

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