Mantelverordnung verabschiedet – endlich einheitliche Regeln

Mantelverordnung verabschiedet - endlich einheitliche Regeln
Foto: Roland Riethmüller

Der Bundesrat hat Ende letzter Woche die neue Mantelverordnung verabschiedet und zum ersten Mal bundeseinheitliche Standards für die Herstellung und Verwertung von mineralischen Baustoffen festgelegt. In Zukunft sollen weniger Primärbaustoffe zum Einsatz kommen und natürliche Ressourcen geschont werden. Zum Schutz der Natur gelten nun einheitliche Regelungen von obertägigen Abgrabungen. Die Mantelverordnung wird nach einer Übergangsregelung von zwei Jahren in Kraft treten.

„Nach über 15 Jahren und unzähligen Gesprächen zwischen Bund, Ländern und Industrie ist es endlich gelungen, bundesweit gültige Regeln zum Recycling von Baustoffen zu vereinbaren”, freut sich Bundesumweltministerin Svenja Schulze. “Die Mühe hat sich gelohnt, nicht zuletzt mit Blick auf die gewachsende Bauaktivität und den aktuellen Materialmangel auf dem Bau. Künftig werden überall in Deutschland mineralische Abfälle einheitlich verwertet“. In Zukunft soll Abbruch und Bauschutt als Ersatzbaustoff für neue Bauten dienen und nicht mehr so oft in den Deponien landen. Die Bauwirtschaft profitiert von diesen einheitlichen Regeln. Denn mit jährlich rund 250 Millionen Tonnen machen die mineralischen Abfälle rund 60 Prozent des gesamten Abstallaufkommens in Deutschland aus. Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt), Bodenmaterial (zum Beispiel ausgehobene Erde), Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen bieten demnach ein sehr hohes Recycling-Potenzial.

Einheitliche Regeln fördern die zukunftsorientierte Kreislaufwirtschaft

Mit der am letzten Freitag vom Bundesrat verabschiedeten neuen Mantelverordnung werden nun einheitliche Regelungen getroffen, wie mineralische Abfälle, zum Beispiel Bauschutt, in Zukunft zu verwerten sind. Primär geht es darum, durch eine hohe Recyclingquote für mineralische Ersatzbaustoffe, den Schutz von Boden- und Grundwasser zu ermöglichen. Den Kern des Vorhabens bilden die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Außerdem wurden die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung angepasst. Die erste Mantelverordnung war dem Bundesrat bereits im Jahr 2017 zugeleitet worden. Dieser hatte jedoch die Beratungen wegen der Bundestagswahl vertagt. Es sollte abgewartet werden, ob die Bundesregierung an der Verordnung festhalten würde.

Branchenvertreter begrüßen nach jahrelanger Diskussion die neue Mantelverordnung

Trotz der großen Kritik im Vorfeld, sind die Reaktionen im Wesentlichen positiv. Zwar hat die Bauwirtschaft konkret noch keine Stellung genommen, doch ist die Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft im wesentlichen zufrieden. “Auch wenn wir in der vereinbarten Evaluierung noch Änderungsbedarf anmelden werden: Die Basis für fairen Wettbewerb nicht nur für Recycling-, sondern für alle Sekundärbaustoffe ist geschaffen worden”, erklärt Thomas Reiche, Geschäftsführer des FEhS – Institut für Baustoff-Forschung. Auch die Branchenvertreter vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), von der Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe (BRB) und der Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) haben die neue Verordnung grundsätzlich mit Erleichterung zur Kenntnis genommen. Sie betonen, dass der langwierige Prozess doch noch ein gutes Ende gefunden habe. „Mit der Verabschiedung der Mantelverordnung haben wir einen wichtigen Meilenstein für das mineralische Recycling erreicht”, bestätigt BDE-Präsident Peter Kurth. “Gerade das Ringen um die Länderöffnungsklausel hat gezeigt, dass die verabschiedete Mantelverordnung ein Kompromiss aller Beteiligten ist.“ Die Mitgliedsunternehmen können sich nun zeitnah auf das neue Regelwerk einstellen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Gütesicherung von Ersatzbaustoffen. Zunächst gibt es eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Im Sommer 2023 soll die neue Verordnung in Kraft treten. Im Jahr 2025 steht dann eine Evaluierung des Regelwerks an.

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Ob jemand von den Krawattenträgern je auf dem Bau war und geprüft hat, wie praxisnah/-fern ist? ?

Davon wäre doch auch die Wirtschaftlichkeit des ganzen abhängig. Oder?

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