Das Bundeskabinett hat eine neue Mantelverordnung verabschiedet. Diese wird nicht zu einer Steigerung des Recyclings von Bau- und Abbruchabfällen führen. Die Spezialregelungen über die Verwertung mineralischer Abfälle sind für die Baupraxis sekundär. Wiederholt wurde darauf hingewiesen, dass Bodenaushub und mineralische Bauabfälle wirklich relevant seien. Aufgrund der Komplexität bestehen Zweifel, ob diese Verordnung rechtssicher umsetzbar ist.
„Es ist bedauerlich, dass die Mantelverordnung nicht primär auf praktikable Regelungen für die Verwertung mineralischer Bau-Abfälle ausgerichtet ist, zumal die Verordnung nahezu jede künftige Straßenbaumaßnahme betreffen wird“, erklärt René Hagemann-Miksits, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Bauindustrie (HDB). Weiter betont er, dass es zweifelhaft sei, ob Bauherren oder Abbruchunternehmen diese rechtssicher umsetzen könnten. „Die Bauverwaltungen des Bundes und der Länder, sowie die Deutsche Bahn müssen vor Auftragsvergabe die höheren Entsorgungskosten einkalkulieren„, so Hagemann-Miksits. Auch Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), bemängelt die fehlende Akzeptanz für gütegesicherte Abfälle. „Qualitätsgesicherte Recycling-Baustoffe sind hochwertige Baustoffe und kein minderwertiger Abfall“, erklärt Pakleppa und fordert eine Nachjustierung mit der nächsten Novellierung.
Eine hohe Verwertungsquote reicht nicht aus
Andreas Pocha, Geschäftsführer des Deutschen Abbruchverbands, betont, dass 90 Prozent aller mineralischen Abfälle durch das Recycling weitgehend im Stoffkreislauf gehalten werden. Nach wie vor werde eine hohe Verwertungsquote angestrebt, jedoch reiche das allein nicht aus. Das Ziel sei vielmehr, dass der Markt attraktiver für qualitätsgesicherte Recyclingbaustoffe werden müsse. Die Voraussetzungen für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft müssen zukunftsfähig sein und dementsprechend ausgestaltet werden. In der neuen Verordnung gibt es noch viel Spielraum nach oben. Notwendig ist nach wie vor eine schnelle Einführung eines einheitlichen Verfahrens zur Probenentnahme und deren Analyse. Nur so könne auf der Baustelle rechtssicher darüber entschieden werden, welcher Entsorgungsweg eingehalten werden muss.
Bauverbände fordern eine Nachbesserung bei der Mantelverordnung
Die Vertreter aller Spitzenverbände plädieren dafür, dass nun der Deutsche Bundestag in einer inhaltlichen Befassung entsprechende Regelungsaufträge zum einheitlichen
Probenahme- und Analyseverfahren, zur Abfallende-Regelung sowie für eine Bund-Länder-Deponiestrategie in einem Entschließungsantrag formulieren solle. Es dürfe nicht weiterhin bei Absichtserklärungen bleiben. Ein politisch verbindlicher Auftrag müsse über die Legislaturperiode hinaus verbindlich erteilt werden, sagten einstimmig die Verbände. Ungeplante Stoffstromverschiebungen in Richtung Deponien führen zu einer weiteren Zuspitzung der Entsorgungssituation. Dies führt zu weiteren Kostensteigerungen am Bau. Die Politik müsse deshalb die Mantelverordnung korrigieren.