In den Bundesländern laufen aktuell die Beratungen zum Referentenentwurf der Mantelverordnung, der mit 300 Änderungsanträgen seit September 2018 im Bundesrat stockt. Das hat das Baugewerbe zum Anlass genommen, sich mit der Politik auszutauschen. Dabei wurden auch Bedenken über die neuen Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung geäußert. Denn obwohl keine schädlichen Folgen erkennbar seien, führe die neue Verordnung zu spürbar höheren Kosten.
Die aktuellen Beratungen zum Referentenentwurf der Mantelverordnung haben Vertreter des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, der Bauverbände NRW, des Verbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus sowie des Deutschen Abbruchverbands dazu veranlasst, das Gespräch mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen, Ursula Heinen-Esser, zu suchen. Die Kritik und Sensibilisierung stand dabei im Vordergrund. Denn durch die die neuen Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) würde es zu einer großen Verschiebung der Stoffströme in Richtung Deponierung kommen.
Höhere Kosten durch Pflicht zur Deponierung des Recyclingmaterials
So hat die Praxis gezeigt, dass es zukünftig zu höheren Kosten kommen wird. Der Geschäftsführer einer großen deutschen Abbruchfirma aus Nordrhein-Westfalen berichtet beispielsweise von einem aktuellen Bauvorhaben. Dabei soll ein ehemals industriell genutztes Gebiet mit einer Größe von 60 Hektar für eine künftige Gewerbenutzung entwickelt werden. Das aus dem Rückbau entstehende Abbruchmaterial der oberirdischen Bausubstanz und das angelieferte Recyclingmaterial (RC-Material) mit einer Größenordnung von 1,1 Millionen Tonnen könnte gemäß Erlass zur Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau zur Nivellierung der Fläche genutzt werden. Bringt man allerdings die neuen Materialwerte aus dem Entwurf der Mantelverordnung zum Ansatz, müsste das jetzt genutzte RC-Material aufgrund des strengeren Wertes für PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) im Feststoff fast vollständig auf einer Deponie entsorgt und Ersatzmaterial antransportiert werden. Das hätte zur Folge, dass zum Abtransport und zur Anlieferung des neuen Materials mehrere tausend LKW-Fahrten notwendig werden würden.
Bisher sind keine schädlichen Folgen für das Grundwasser erkennbar
Das Abbruchunternehmen gibt ferner zu Bedenken, dass durch die Verwendung von RC-Materialien nirgendwo Schäden am Grundwasser gekommen oder sonstigen Bodenveränderungen gekommen sei. Außerdem sollte die Gesamtfläche mit Verkehrswegen und Gebäuden versiegelt werden. Der beschriebene Fall würde eine Kostensteigerung von zehn Millionen Euro bedeuten.
Von einem ähnlichen Fall spricht auch ein Straßen-und Tiefbauunternehmen aus Dortmund. Es macht darauf aufmerksam, dass in Nordrhein-Westfalen viele Flächen mit Schadstoffen vorbelastet seien. Das müsse beim Einsatz von Recyclingmaterial auch berücksichtigt werden. Überlegungen des Ministeriums, den in Paragraph 20 des Entwurfs zur EBV geregelten Produktstatus der besten Materialklassen ganz aus der Verordnung herauszunehmen, wurden seitens der anwesenden Unternehmen und Verbände entschieden abgelehnt. Jedenfalls stehe fest, dass die Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung zu einer höheren Deponierung von Bauabfällen führen.