Seit Jahresbeginn gilt in Stuttgart ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm 4/ IV oder schlechter. Das hat viele Fragen in der Bevölkerung und vor allem im Handwerk aufgeworfen, besonders was die Ausnahmeregelung betrifft. Dabei sind Handwerker von diesem neuen Verbot für Dieselfahrzeuge gar nicht betroffen. So brauchen sie noch nicht einmal eine Ausnahmeregelung.
Obwohl seit 1. Januar 2019 ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm 4/ IV in kraft getreten ist, sind Handwerker davon nicht betroffen. Das berichtet die Handwerkskammer Region Stuttgart. So haben Handwerker mit ihren Dieselfahrzeugen in Stuttgart weiter freie Fahrt. Für sie gilt das Verbot nicht. Denn für Handwerker gelten die Ausnahmen, da ihre Fahrten als geschäftsmäßiger Lieferverkehr gelten. Darin eingeschlossen sind auch die Fahrten, um Material oder Werkzeuge zu transportieren. Eine gesonderte Ausnahmeregelung ist dafür nicht erforderlich.
Die Handwerker sind durch Fahrverbot verunsichert
Viele Handwerker sind jedoch trotzdem verunsichert und haben bereits eine Ausnahmegenehmigung für ihren Fuhrpark bei der Stadt Stuttgart beantragt. Das ist jedoch laut Handwerkskammer nicht notwendig. Die Beschilderung im Straßenverkehr ist eindeutig: Die Aufschrift „Diesel (außer Lieferverkehr) erst ab Euro 5/V frei“ kennzeichnet die Allgemeinverfügung für Lieferverkehr. Somit dürfen auch Handwerksfahrzeuge in die Innenstadt fahren.
Kommt auf die Handwerker beim Parken ein Bußgeld zu?
Auch der ruhende Verkehr wird von der städtischen Verkehrsüberwachung überwacht. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf ältere Fahrzeuge. Wenn die Fahrzeuge dabei jedoch rein optisch schon als Handwerksfahrzeuge erkennbar sind, ist kein Bußgeld zu befürchten. Befindet sich kein Firmenaufdruck auf dem Fahrzeug, dann sollte hinter der Windschutzscheibe eine Kopie der Handwerkskarte liegen. So geht der Handwerksbetrieb auf Nummer sicher und riskiert kein Bußgeld.
Was die Handwerker trotzdem noch tun können
Wenn die Handwerker ihren Fuhrpark trotz der Ausnahmegenehmigung erneuern wollen, dann empfiehlt sich die Beratung bei der Handwerkskammer über die Erneuerung der Flotte. Die Experten untersuchen und analysieren gemeinsam mit den Unternehmern den betroffenen Fuhrpark. Sie zeigen auf, wo Kosten eingespart werden können und beraten über Alternativen zum bisherigen Fahrzeugeinsatz. Die Kammer empfiehlt grundsätzlich, nur noch verfügbare Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6/ VI d-TEMP beim Kauf von neuen Fahrzeugen anzuschaffen. Weitere Informationen zum Thema Fahrverbot für Dieselfahrzeuge gibt es kostenlos bei der Handwerkskammer.