Steigende Bußgelder im Baugewerbe: Schwarzarbeit lohnt nicht

Steigende Bußgelder im Baugewerbe: Schwarzarbeit lohnt nicht

Bei illegaler Arbeit handelt es sich um unerlaubte Handwerksausübung. Da das strafbar ist, sind regelmäßige Kontrollen im Baugewerbe wegen Schwarzarbeit die Regel. Immer wieder werden erwischte Handwerker zur Rechenschaft gezogen und mit Bußgeldern in beträchtlicher Höhe belegt. Im vergangenen Jahr stiegen die Bußgelder wegen unerlaubter Handwerksausübung empfindlich an. Die Handwerkskammern nehmen die Kontrollen sehr ernst und unterstützen aktiv bei den regelmäßigen Kontrollen.

Auch wenn sie vielleicht für den einen oder anderen zu selten sind, doch Vor-Ort-Kontrollen wegen illegaler Arbeit sind in Deutschland durchaus an der Tagesordnung. Im vergangenen Jahr war dabei ein deutlicher Anstieg der Bußgelder zu verzeichnen. So wurde beispielsweise in Stuttgart gegen 47 Unternehmen ein Bußgeldbescheid erlassen. Die Summe der Bußgelder stieg dadurch alleine in der baden-württembergischen Hauptstadt auf 1,12 Millionen Euro. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 führten 49 Bußgeldverfahren lediglich zu einer Bußgeldhöhe von 463.000 Euro.

Die Höhe der Bußgelder im Baugewerbe steigt

Dabei sind das Elektro- und Metallhandwerk die Spitzenreiter im Bereich der Schwarzarbeit. In Stuttgart mussten vier Elektrounternehmen im vergangenen Jahr zusammen rund 78.000 Euro Bußgeld zahlen. Im Baubereich lag die Summe bei 35.000 Euro. Im Maler- und Lackiererhandwerk kam es zu acht Verstößen, die mit insgesamt 29.000 Euro Bußgeld belegt wurden. Die Holzbranche kam mit bescheidenen 2.750 Euro Bußgeld davon. Doch auch in anderen Gewerken wurden Vergehen geahndet. Das musste beispielsweise ein Installateur und Heizungsbauer feststellen, dem ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro auferlegt wurde. „Die Vor-Ort-Kontrollen und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit sensibilisierten die Unternehmer“, bilanziert Volker Süssmuth, Rechtsberater bei der Handwerkskammer Region Stuttgart.

Handwerkskammern helfen im Kampf gegen Schwarzarbeit

Denn die Handwerkskammern werden dabei selbst aktiv und bei den zahlreichen Kontrollen oft explizit mit eingebunden. „Wir nehmen Hinweise zur unerlaubten Handwerksausübung entgegen und prüfen, ob eine Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt, leiten Hinweise auf unerlaubte Handwerksausübung oder wettbewerbsrechtliche Verstöße weiter“, bestätigt Rechtsexperte Süssmuth. Bei den Kontrollen werden auch Rechnungen ausgewertet. Die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden macht die Verfolgung von Schwarzarbeit effektiver. Verboten sind solche Tätigkeiten, die gegen das Steuerrecht oder Sozialversicherungsrecht verstoßen. Die Kammer wirkt außerdem bei der Auswertung der beschlagnahmten Geschäftsunterlagen mit. So kann der illegal erbrachte Handwerksumsatz ermittelt werden. Dadurch ergibt sich dann die Höhe des zu zahlenden Bußgelds. Schwarzarbeit liegt dann vor, wenn ein Gewerbe ausgeübt wird, ohne dass dies beim Gewerbeamt angemeldet wurde oder in der Handwerksrolle eingetragen ist. Wird die Schwarzarbeit ermittelt, wird die zuständige Verwaltungsbehörde verständigt. Diese ist dann für die Untersagung der Tätigkeiten und die Bußgeldverfahren zuständig.

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