Glühbirnen mit 75 Watt haben Produktionsverbot

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Norbert Svojtka / pixelio.de

Der Verkauf der konventionellen 75 Watt Glühbirnen läuft in Deutschland endgültig zum 1. September 2010 aus. Schrittweise werden die konventionellen Glühbirnen bereits seit September vergangenen Jahres vom europäischen Markt genommen. Dabei ist der nächste Schritt der 1. September 2010, denn ab dann werden keine 75-Watt-Birnen mehr produziert. Die letzten Modelle werden in den nächsten Wochen noch abverkauft. Mit in Kraft treten der zweiten Stufe der EU-Glühlampen-Verordnung verschwinden nicht nur Glühlampen mit 75 Watt schrittweise aus den Regalen, es gibt zudem eine europaweit einheitliche Informationspflicht für Lampen. Damit wird das breite Angebot energieeffizienter Lampen deutlich transparenter.

Die in Zukunft vorgeschriebenen Angaben reichen von der Lebensdauer über die Anlaufzeit bis zum Quecksilbergehalt. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Angabe der Lichtleistung und die Bezeichnung „Energiesparlampe“ auf den Verpackungen.

Die größte Änderung besteht darin, dass die bisherige Kennzeichnung „Watt“ in den Hintergrund tritt und „Lumen“ hervorgehoben werden. Die neuen Technologien (Kompaktleuchtstofflampen, Halogen und LED) benötigen für die Lichterzeugung ganz unterschiedliche Leistung, so dass Wattzahlen keine Vergleichskraft mehr besitzen. Lumen gibt die Lichtmenge an, die eine Lampe in alle Richtungen abgibt. Künftig gilt: Je mehr Lumen, desto mehr Licht.

Die Bezeichnung „Energiesparlampe“ dürfen in Zukunft nur noch Lampen der Energiesparklasse A, also LED-Lampen und Kompaktleuchtstofflampen tragen. Der auf der Verpackung angegebene Wert der Energieeinsparung gegenüber einer Glühlampe muss exakt und nachprüfbar sein. Entspricht eine Lampe nicht der Energieklasse A, beispielsweise Halogenlampen, dann darf auf der Verpackung die prozentuale Energieeinsparung nicht mehr angegeben werden.

Die neuen Regelungen gelten bereits seit einem Jahr für die klassischen Mattglas-Glühbirnen und Glühbirnen mit einer Leistung von 100 Watt in der europäischen Union. Ab September 2010 werden klassische Leuchtmittel mit mehr als 60 Watt, ein Jahr später solche mit mehr als 40 Watt und ab September 2012 Standard-Glühbirnen mit einer Leistung von mehr als zehn Watt nicht mehr produziert.

Die herkömmlichen Glühbirnen sind als Stromfresser bekannt, da sie nur etwa 5 % der aufgenommenen Energie in Licht umwandeln. Der Rest wird ungenutzt als Wärme abgegeben. Mit der einheitlichen europäischen Verordnung sollen keine Lampenarten verboten werden, denn es werden nur Anforderungen an Effizienz und Tauglichkeit bestimmt. Da die klassischen Glühbirnen den Anforderungen nicht mehr entsprechen, müssen sie schrittweise vom Markt genommen werden.

Alle bereits produzierten Leuchtmittel können auf unbestimmte Zeit weiter verwendet werden und Restbestände ebenfalls noch verkauft werden. Die EU-Verordnung regelt nur die neu in den Groß- und Einzelhandel kommenden Modelle.

Die neuen energiesparenden Leuchtmittel bergen leider auch ein Umweltproblem. Da sie giftiges Quecksilber enthalten dürfen sie nicht konventionell entsorgt werden. Es gibt erst etwas mehr als 2000 Sammelstellen bundesweit. Die meisten davon in den Kommunen. Der Handel bietet zurzeit noch kein flächendeckendes Rücknahmesystem an.

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