Damit es Bauunternehmen und Dienstleistungsbetriebe leichter haben, in anderen EU-Ländern tätig zu werden, sollte ursprünglich die europäische Dienstleistungskarte eingeführt werden. Doch es wachsen die Zweifel an der Sinnhaftigkeit. Vier Fachausschüsse teilten nun die Kritik und haben sich kürzlich gegen die Einführung ausgesprochen. Auch das Handwerk hält die Regelung für nicht praxistauglich und aufgrund der erhöhten Bürokratie sogar als bedrohlich für kleine und mittelständische Handwerksbetriebe.
Kürzlich wurde dem Kommissionsvorschlag zur Einführung einer elektronischen Dienstleistungskarte in mehreren Fachausschüssen des Europäischen Parlaments widersprochen. Es wurde übereingekommen, dass sinnvolle Kontrollen nur im Zielland durchgeführt werden könnten. Zunächst sei dies auch essentiell, um Schwarzarbeit zu verhindern. Die Dienstleistungskarte sollte im Herkunftsland einen online abrufbaren Nachweis darstellen. Die Befürchtung der Gegner einer solchen Einführung war, dass eine Art Doppelbürokratie entsteht, unter deren Last vor allem kleine und mittelständische Handwerksbetriebe kapitulieren müssten.
Gutes Signal in die richtige Richtung
Der Generalsekretär des Zentralverbands des deutschen Handwerks, Holger Schwannecke, erklärte hierzu: „Es ist ein richtiges Signal und weist für den weiteren Abstimmungsprozess in die richtige Richtung, dass die beratenden Ausschüsse für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, für Recht, für Wirtschaft und Währung sowie für Industrie, Forschung und Energie im Europäischen Parlament die Einführung einer elektronischen Dienstleistungskarte abgelehnt haben. Das Handwerk sieht mit diesem Abstimmungsergebnis in den Fachausschüssen ein wichtiges Etappenziel erreicht und wertet es als ein Bekenntnis zum Ziellandprinzip. Danach bleiben die Behörden des Landes, in dem Leistungen erbracht werden sollen, auch weiter dafür zuständig, eine Arbeitserlaubnis zu erteilen. “ Laut Schwannecke würde zudem die Autorität des Meisterbriefes untergraben, da ein Nachweis der Qualifikation nur noch im Herkunftsland erbracht werden müsste.
Hoffnung auf richtige Entscheidung im Binnenmarktausschuss
Ferner erklärte Schwannecke, dass die Einspruchsfristen im Aufnahmeland viel zu kurz seien. Seiner Meinung nach könne es nicht zielführend sein, rund um das schwächste Recht einen Standortwettbewerb entstehen zu lassen. Einige Abgeordnete sahen das wohl ebenso, denn nicht umsonst haben nun auch schon vier Ausschüsse gegen die Einführung einer elektronischen Dienstleistungskarte gestimmt. Der Generalsekretär gibt sich kämpferisch und erklärt: „Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Vorschlag auch im federführenden Binnenmarktausschuss keine Mehrheit findet.“ Die beratenden Ausschüsse für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, für Recht, für Wirtschaft und Währung sowie für Industrie, Forschung und Energie des Europaparlaments hätten ein Signal in die richtige Richtung gegeben, so sieht es Schwannecke. Zusammen mit dem Handwerk sieht er hier einen wichtiges Etappenziel erreicht, das als Bekenntnis der Fachausschüsse zum Ziellandprinzip gewertet werden könne. Es wäre zu begrüßen, wenn die Behörden in dem Land, in dem die Leistung erbracht würde, auch weiterhin die benötigten Arbeitsgenehmigungen erteilten.