Handwerksbetriebe haben mit neuem EU-Kaufrecht mehr Aufwand

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Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Das deutsche Zivilrecht ist derzeit durch die EU-Kommission in Gefahr. Neben dem für jedes Land herrschende nationale Recht, möchte die EU-Kommission nun nämlich auch ein zusätzliches EU-Kaufrecht einführen. Ziel soll es sein, dass die Vertragsparteien selbst entscheiden sollen, ob sie das eine oder das andere Recht anwenden möchten. Dieses Vorhaben wird vom Handwerk sehr kritisch gesehen und abgelehnt.

Die EU-Kommission ist der Meinung, dass es sinnvoll sei, ein Europäisches Kaufrecht einzuführen. Dieses soll, nach Vorstellung der Kommission, neben den bestehenden Vertragsbestimmungen existieren. Dadurch haben die Vertragspartner ein Wahlrecht, ob sie im Rahmen des europäischen oder nationalen Rechts agieren möchten. Das Handwerk steht dieser Idee sehr skeptisch gegenüber, da man der Meinung ist, dass durch diese Neuregelung zusätzlicher bürokratischer Aufwand für die Betriebe entsteht. Claus Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden sagt dazu: „ Diese zusätzliche Bürokratie ist den Handwerksbetrieben nicht zuzumuten.  Das Vorhaben sorgt schon jetzt für Verunsicherung und ist eine der unbrauchbaren Brüsseler Kopfgeburten – und eher ein Konjunkturprogramm für teure Rechtsanwälte.“

Das Handwerk steht nicht allein da mit seiner Kritik. Auch Wirtschaftsorganisationen und die Verbraucherschutzverbände äußern sich kritisch gegenüber der EU-Kommission Vorschlag. Das neue EU-Kaufrecht würde neben dem bestehenden nationalen Recht nur dazu beitragen, dass vor allem kleine und mittelständische Unternehmen geschwächt werden. Dittrich appelliert an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass das EU-Kaufrecht nicht durchgesetzt wird. Immerhin ist das deutsche Recht nicht nur stattliche 100 Jahre alt, sondern genießt in den EU-Ländern auch ein gewisses Ansehen, das sich bisher stets bewährt hat.

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