Das bisherige Saison-Kurzarbeitergeld gilt nur für die Monate Dezember bis März. Doch jetzt beginnt wieder die heiße Jahreszeit und in manchen Regionen werden wahre Rekord-Temperaturen erreicht. Darunter leiden vor allem Bauarbeiter, die im Freien arbeiten. Zum Schutz wird daher ein ganzjähriges Kurzarbeitergeld gefordert. Werde trotzdem gearbeitet, so seien ab einer Temperatur von 30 Grad Celsius regelmäßige Pausen, sowie die Bereitstellung von Getränken, Schutzkleidung und Sonnenschutzmittel erforderlich.
Auch wenn es derzeit nicht danach aussieht: Es ist Sommer und da steigen in manchen Regionen regelmäßig die Temperaturen auf über 30 Grad Celsius. Für Bauarbeiter, die im Freien arbeiten müssen, ist das eine große Belastung. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) fordert aus diesem Grund ein Klima-Kurzarbeitergeld für die Sommermonate. Bisher wurde das Kurzarbeitergeld nur für die Monate Dezember bis März gezahlt. „Das Klima hat sich stark verändert, also müssen wir auch die Regularien verändern“, fordert Carsten Burckhardt, im IG BAU-Bundesvorstand für das Bauhauptgewerbe zuständig.
Saison-Kurzarbeitergeld und Klima-Kurzarbeitergeld zum Schutz der Beschäftigten
Wenn in den Wintermonaten aufgrund von Schnee und Eis nicht mehr auf den Baustellen gearbeitet werden kann, wird das Saison-Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit ist den Beschäftigten der Arbeitsplatz sicher und erfolgen in den Wintermonaten keine Kündigungen. Burckhardt betont, dass der Klimawandel vom Menschen gemacht sei. In den Sommermonaten hätten wir lang anhaltende Hitzephasen, sowie im Herbst Starkregen und heftige Stürme. Deshalb müssten die Beschäftigten geschützt werden, so Burckhardt weiter. Sollte an sehr heißen Tagen gearbeitet werden, dann fordert die Gewerkschaft für die Beschäftigten pro Stunde eine Pause von 15 Minuten. „Wenn beispielsweise eine Straße asphaltiert wird, arbeitet man quasi in einer Sandwichposition: von unten dampft der heiße Teer, von oben prügelt die Sonne. Das ist kaum aushaltbar“, erklärt Burckhardt. Außerdem sollen Getränke, Schutzkleidung und Hautschutzpräparate für die Beschäftigten bereitgestellt werden. Die zweithäufigste Berufskrankheit ist Hautkrebs durch hohe Sonneneinstrahlung. Im vergangenen Jahr wurden 3.000 Anzeigen gemeldet. Das Klima-Kurzarbeitergeld soll aber nicht nur für die Beschäftigten am Bau gelten, sondern für alle Menschen, die im Freien arbeiten.
Klima-Kurzarbeitergeld – Kontrollen sind unerlässlich
Damit das Klima-Kurzarbeitergeld auch eingehalten wird, fordert die IG Bau Kontrollen und Inspektionen, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Zwar gäbe es laut Burckhardt sehr viele Bauunternehmen, die alle Vorschriften zum Schutz der Beschäftigten beachten würden. Aber leider gäbe es auch schwarze Schafe in der Branche, die sich nicht an die Vorschriften halten würden. Bezahlt werden würde das Klima-Kurzabeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit. Dazu würden wie beim Saison-Kurzarbeitergeld 60 Prozent an die Betroffenen gezahlt werden. Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent Klima-Kurzarbeitergeld.


















Danke liebe Gewerkschaften, dass ihr aus Euren klimatisierten Büros so tolle Vorschläge macht! Populismus pur – und so weit weg von der Praxis.
Euch braucht wirklich niemand!
Vielen Dank für die Information. Klima-Kurzarbeitergeld für die Sommermonate? Dann vielleicht auch für die Zeit März bis Mai ? auch da gibt es manchmal sommerliche Temperaturen. Oder eventuell aus Klima-Kurzarbeitergeld ganzjährig? Es ist verständlich, das der IG BAU-Bundesvorstand möglichst viele Risiken auf den Staat, d.h. auf die Steuerzahler übertragen möchte. Firmen in Baubereich haben in der letzten mindestens 10 jährigen Boomphase kontinuierlich und stark ihre Preise erhöht und damit erhebliche Gewinne verzeichnen können. Vielleicht wäre auch eine interne Lösung vom IG BAU-Bundesvorstand z.B. durch spezielle Beiträge von Bauunternehmen eine eigene Möglichkeit?