Ausfallgeld für Dachdecker – endlich auch bei großer Hitze

Ausfallgeld für Dachdecker - endlich auch bei großer Hitze
Foto: Roland Riethmüller

Am Beispiel Dachdeckerhandwerk zeigt sich, dass sich eine gute Tarifpartnerschaft auszahlt. Schon jetzt gibt es das Ausfallgeld, das dann gezahlt wird, wenn auf den Baustellen wegen der Witterungsverhältnissen im Herbst und in den Frühjahrsmonaten nicht gearbeitet werden kann. Bedingt durch den Klimawandel soll dieses nun auch in heißen Sommermonaten gezahlt werden, wenn es besonders heiß wird oder wenn Starkregenfälle eintreten.

Kommt es zu wetterbedingten Arbeitsausfällen auf einer Baustelle, so wird den Facharbeitern das Ausfallgeld für diesen Ausfall gezahlt. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Herbst oder das Frühjahr besonders regenreich sind. Dieses Geld bietet einen Ausgleich für die Zeit, in der nicht gearbeitet werden kann. Der Klimawandel beschert uns hierzulande oftmals einerseits extrem heiße Sommertage und andererseits Starkregenfälle. Unter diesen Bedingungen kann ebenfalls der Betrieb auf einer Baustelle nicht fortgesetzt werden. Die Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks – der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen Agrar-Umwelt (IG BAU) haben nun reagiert. Die Ausfallgeldregelung gilt nun nicht mehr nur im Herbst und Winter sondern auch im Sommer, wenn es besonders heiß ist und die Arbeiten auf dem Dach fast unerträglich geworden sind.

Ausfallgeld als Sozialleistung für die Arbeitnehmer

Alle Dachdeckerbetriebe zahlen solidarisch einen Betrag an die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks (SOKA-DACH). Um die entstandenen Einbußen des Lohns aufzufangen, bekommen die Arbeitnehmer aus diesem Topf eine Ausfallentschädigung in Höhe von 75 Prozent ihres Stundenlohns. Der Zeitraum ist auf maximal 53 Stunden im Kalenderjahr begrenzt. Für die Sozialleistungen, die der Arbeitgeber tragen muss, erhält dieser eine Pauschalerstattung. Diese Vorgehensweise soll zunächst getestet werden. Deshalb haben sich die Verantwortlichen darauf geeinigt, die Neuregelung auf das laufende Kalenderjahr zu beschränken. Das Sommerausfallgeld kann ab Juni 2020 bei der SOKA-Dach beantragt werden.

Klimawandel darf nicht von den Mitarbeitern getragen werden

Dirk Bollwerk, ZVDH-Präsident und selbst Inhaber eines Dachdeckerbetriebs am Niederrhein, äußerte sich erfreut, dass die Tarifparteien durch das Ausfallgeld Verantwortung übernehmen. Trotz des Fleiß der Mitarbeiter könne niemandem zugemutet werden, bei extrem heißen Temperaturen auf heißen Dächern in der Mittagszeit zu arbeiten. “Die Beschäftigten dürfen nicht die Leidtragenden des Klimawandels sein”, bestätigt auch IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Carsten Burckhardt die hohe Bedeutung der gelebten Partnerschaft. “Daher ist es ein wichtiger Schritt, die entstehenden Lohnausfälle durch die Neuregelung abzufedern.”

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