Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland der Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt. Dieser gilt für verschiedene Branchen. Umso erfreulicher ist es, dass man sich im Dachdeckerhandwerk nun für die kommenden zwei Jahre auf eine deutlich höhere Entlohnung verständigt hat. Damit wird nicht nur die Arbeit der Beschäftigten gewürdigt, sondern macht sich das Gewerk auch besonders attraktiv für möglichen Nachwuchs.
Bereits zu Beginn dieses Jahres galt die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns als großer Schritt und wurde im Voraus vielfach diskutiert. Das Dachdeckerhandwerk geht nun noch einen Schritt weiter und erhöht nach dem Tariflohn für Dachdecker auch den bestehenden Mindestlohn der Dachdecker zum 1. Januar 2016 in zwei Stufen. Damit verdienen Dachdecker zukünftig mehr als nur den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro.
Neuer Mindestlohn gilt für alle bundesdeutschen Dachdeckerbetriebe
Die Erhöhung des Mindestlohnes der Dachdecker wird in zwei Etappen zum 1. Januar 2016 und zum 1. Januar 2017 erfolgen und ist dabei allgemeinverbindlich für alle Betriebe der Bundesrepublik, wie auch für entsandte Arbeitnehmer aus ausländischen Bertrieben gültig. Die letzte Erhöhung des Mindestlohn Dachdecker erfolgte Anfang 2014.
63.000 Dachdecker bekommen den höheren Mindestlohn
Zum 1. Januar 2016 erhalten die Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk fortan 12,05 Euro die Stunde, zum 1. Januar 2017 sogar 12,25 Euro pro Stunde. Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks, fasst die Änderung zusammen: „Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Für die rund 63.000 gewerblichen Arbeitnehmer in Dachdeckerbertrieben haben wir uns mit der Gewerkschaft auf einen deutlich höheren Stundenlohn geeinigt. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung.“
Weitere Anreize zur Erhöhung der Attraktivität im Dachdeckerhandwerk
Neben dem höheren Mindestlohn hat das Dachdeckerhandwerk aber auch andere finanzielle Anreize zur Erhöhung der Attraktivität zu bieten. So bekommen die Beschäftigten das Saison-Kurzarbeitergeld, welches dazu beitragen soll, dass in den auftragsschwächeren Wintermonaten auf Entlassungen verzichtet werden kann. Darüber hinaus gibt es eine betriebliche Altersvorsorge der Zusatzversorgungskasse, welche die gesetzliche Rente ergänzt. Die Finanzierung hierfür erfolgt in der Regel durch die Umwandlung des tariflichen 13. Monatslohns.