Mindestlohn im Elektrohandwerk soll deutlich steigen

Mindestlohn im Elektrohandwerk soll deutlich steigen
Foto: Roland Riethmüller

Ab dem Jahr 2020 steigt der Mindestlohn im Elektrohandwerk um 4,4 Prozent. Damit liegt das Entgelt deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Mit dem Abschluss wird der Teilhabe an der guten wirtschaftlichen Entwicklung Rechnung getragen. Der neue Tarifvertrag gilt ab dem 1. Januar 2020 und soll allgemeinverbindlich für alle Elektrohandwerke gelten.

Die Fachkräfte im Elektrohandwerk dürfen sich im kommenden Jahr über eine deutliche Erhöhung des Mindestentgelts freuen. Denn ab Januar 2020 bekommen die Beschäftigten 4,4 Prozent mehr. Das haben der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und die Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) vereinbart. Der Mindeststundenlohn wird dann auf 11,90 Euro ansteigen. Es folgt dann jährlich eine Steigerung um 50 Cent bis zum Jahr 2023. Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der neue Stundenlohn dann 13,95 Euro.

Mehr als der gesetzliche Mindestlohn

Alwin Boekhoff, Verhandlungsführer der IG Metall, zeigte sich sehr zufrieden mit diesem Ergebnis. „Erstmals bekommen alle Beschäftigten, die mit elektrotechnischen Arbeiten unmittelbar zu tun haben, das Branchenmindestentgelt und nicht, wie bisher, nur Monteure“. Weiterhin betonte er, dass der neue Mindestlohn im Elektrohandwerk somit deutlich über dem neuen gesetzlichen Mindestlohn von 9,35 Euro liegen würde. Dieser neue Stundensatz gilt ebenfalls ab Anfang des neuen Jahres. ZVEH-Vizepräsident Gerd Böhme sagte zum Abschluss, dass dieser für die Beschäftigten die Teilhabe an der guten wirtschaftlichen Entwicklung sichert. Für die Elektrobetriebe bedeute es einen fairen Wettbewerb an der unteren Entgeltlinie. Dumpinglöhne werden somit ausgeschlossen. Der neue Tarifvertrag ist ab dem 1. Januar 2020 gültig und endet am 31.Dezember 2024 ohne Nachwirkung. IG Metall und ZVEH hoffen, dass dieser Tarifabschluss vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt wird. Somit würden alle 500.000 Beschäftigte in allen Betrieben des Elektrohandwerks von diesem Abschluss profitieren. Ende des Jahres läuft die Allgemeinverbindlichkeit des noch geltenden Tarifvertrags über den Mindestlohn in den Elektrohandwerken aus. Die zwei Verhandlungsrunden waren am 12. Dezember 2018 und am 17. Januar 2019. Zukünftig sehen die Stundenlöhne für die Beschäftigten in den elektrohandwerklichen Betrieben folgendermaßen aus:

Ab 1.Januar 2020 beträgt der Mindestlohn 11,90 Euro
Ab 1. Januar 2021 beträgt der Mindestlohn 12,40 Euro
Ab 1 Januar 2022 beträgt der Mindestlohn 12,90 Euro
Ab 1. Januar 2023 beträgt der Mindestlohn 13,40 Euro
Ab 1. Januar 2024 beträgt der Mindestlohn 13,95 Euro.

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