Holzpellets in neuer Norm EN 14961 geregelt

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Foto: KfW

Mit Ausgabedatum September 2011 hat das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) die neue Europäische Norm für feste Biobrennstoffe (Holzpellets, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Stückholz) veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um die EN 14961 des Zertifizierungssystems ENplus. Alle alten Normen (z.B. DIN 51731 für Holzpellets) verlieren damit ihre Gültigkeit und es gibt nun in diesem Bereich zu ersten Mal europaweit einheitliche Standards. Bereits etwa zwei Drittel der deutschen Produktion, sowie circa zwei Drittel der für den heimischen Privatmarkt gehandelten Pellets sind nach ENplus zertifiziert.

Die Umsetzung der neuen Norm für Holzpellets ist eine Zusammenarbeit des Deutschen Pelletinstituts (DEPI) und dem deutschen Biomasse Forschungszentrums Leipzig (DBFZ). Beide haben das Zertifizierungssystem ENplus entwickelt und vorangetrieben. IN Deutschland ist das DEPI verantwortlich für die Kontrolle der strengen Qualitätsanforderungen und verleiht sowohl Pelletproduzenten als auch -händlern das ENplus-Zertifikat. Innerhalb Europas wurden der Europäische Biomasseverband AEBIOM und das dort angesiedelte European Pellet Council (EPC) vom DEPI zu dieser Vergabe autorisiert. Während die Mehrheit der europäischen Länder erst mit dem Prozess begonnen hat, sind Österreich und Spanien bereits an der Umsetzung der neuen Norm beteiligt.

Die EN 14961-2 definiert zukünftig drei verschiedene Qualitätsklassen für Holzpellets. Dabei handelt sich um die Klassifizierungen A1, A2 und B. Klasse A1 muss die höchsten Anforderung erfüllen und dient der Nutzung in kleinen bis mittelgroßen Pelletheizungen (bis 300KW) im privaten Bereich. Bei einer Veraschungstemperatur von 550° Celsius darf nur ein Aschegehalt von 0,7 Prozent vorliegen. Darüber hinaus dürfen bei der Produktion der Pellets dieser Klasse keine Vollbäume oder gar Altholz/Gebrauchtholz verwendet werden. Bei A2 das Rohstoffspektrum breiter und darf einen Aschegehalt von bis zu 1,5 Prozent aufweisen. Außerdem gibt es zwei neue Qualitätsparameter, die Schüttdichte und der Ascheerweiterungspunkt. Für A1 darf der Ascheerweiterungspunkt bei >1200° Celsius sein, bei A2 > 1100° Celsius. Klasse B umfasst alle Industriepellets, die bisher keinerlei Regelung unterlegen haben. Die Industirepellets zeichnen sich durch ein breites Rohstoffpotenzial und höhere Aschegehalte aus. Sie werden vorzugsweise in großen Anlagen oder Kraftwerken verfeuert. Dies geschieht überwiegend in Ländern, die Holzpellets nicht oder wenig im privaten Beeich nutzen, z.B. Großbritannien uneingeführt.d Beneluxstaaten.

In Deutschland hat das DEPI das neue Zertifizierungssystem ENplus bereits ein Jahr vor Inkrafttreten der Europäischen Norm. Komplett neu bei der neuen Norm ist die Integration des Pellethandels. Dabei wird von der Logistik bis zur Anlieferung beim Abnehmer strengen Anforderungen unterworfen. Auch  die Produktion und der Handel deutlich transparenter gemacht. Durch Einführung von Identifikationsnummern können Produzenten und Händler zugeordnet werden. Das bedeutet in jedem Fall auch eine Qualitätssteigerung für den Verbraucher. Des Weiteren vereinfacht es dem Verbraucher die qualitative Zuordnung  von Holzpellets. Durch das deutlich auf dem Produkt erkennbaren ENplus-Siegels erkennt man sofort die Qualität des Produkts. Das haben auch viele Händler, die im Endkundegeschäft tätig sind bereits als Vorteil des neuen Zertifikats erkannt und nutzen es bereits für sich.

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