Der Bundestag hat mit der Verabschiedung vom neuen Baulandmobilisierungsgesetz einem zentralen Aspekt des Koalitionsvertrags zugestimmt und die Wohnraumoffensive einen guten Schritt vorangebracht. Denn damit soll unter anderem den Kommunen die Bereitstellung von Bauland erleichtert werden. Das bietet dem Wohnungsbau eine wichtige Erleichterung, denn die Baugenehmigungsbehörden können so schneller Baugenehmigungen erteilen. Zusätzlich gibt es weitere Rechte für Kommunen, um schneller bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
„Wer neue Wohnungen bauen will, braucht Bauland„, bringt es Horst Seehofer auf den Punkt, der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat. „Das Baulandmobilisierungsgesetz setzt genau hier an: Die Kommunen können nun zum Beispiel Baulücken und brachliegende Flächen schneller und flexibler nutzen.“ Dadurch wurde durch die Verabschiedung im Bundestag Ende letzter Woche endlich ein wichtiges politisches Ziel im Rahmen der Wohnraumoffensive erreicht. Seehofer lobt die Verabschiedung als Durchbruch für den Wohnungsbau. Denn die Neuerungen des Gesetzes beinhalten zum Beispiel, dass die Baugenehmigungsbehörden zugunsten des Wohnungsbaus Befreiungen von bestehenden Bebauungsplänen erteilen können. Gemeinden bekommen dadurch mehr Flexibilität, um Anbauten und Dachgeschossausbauten zu erleichtern. Bestehende Obergrenzen werden somit geändert.
Kommunale Vorkaufsrechte werden ausgeweitet
Die Gemeinden bekommen darüber hinaus bei brachliegenden Objekten und Problemimmobilien ein Vorkaufsrecht eingeräumt. So können sie als Eigentümer Einfluss auf die Bebauung der Grundstücke nehmen, um so bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Außerdem soll es damit den Kommunen ermöglicht werden, leichter Grundstücke zum Verkehrswert zu kaufen. Das Baugebot in Gebieten mit angespannter Wohnungslage wurde erweitert, sodass ungenutzte Grundstücke und Baulücken leichter geschlossen werden können. So besteht in Zukunft die Möglichkeit, dem Eigentümer die Wohnbebauung vorzuschreiben. Das Verfügungsrecht zugunsten des engsten Familienkreises soll jedoch gewahrt bleiben. Die Gemeinden erhalten außerdem einen neuen Bebauungsplantyp, um gezielt für den Wohnungsbau einen Bauleitplan aufzustellen.
Neues Baulandmobilisierungsgesetz beschränkt Umwandlung von Mietwohnen in Eigentumswohnungen
Das Baulandmobilisierungsgesetz sieht außerdem vor, dass in Zukunft eine Umwandlung von Mietwohnen in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten nur noch mit einer Genehmigung erfolgen darf. Die Landesregierungen werden deshalb dazu ermächtigt, solche Gebiete durch eine Rechtsverordnung festzulegen. Bis zum 31.12.2025 soll diese Genehmigungspflicht maximal gelten. Somit werden die Interessen der Mieter vor Verdrängung berücksichtigt. Das gilt ebenso für die Interessen von Eigentümern und Kleineigentümern. Das Genehmigungserfordernis soll erst dann zum Tragen kommen, wenn sich in dem Gebäude mehr als fünf Wohnungen befinden. In besonderen Fällen besteht ein Rechtsanspruch auf diese Genehmigungen.
Die KfW schätzt den…
Die KfW schätzt den Bauüberhang in 2020/21, also genehmigte Bauanträge mit Grundstück, auf ca.790.000. Gebaut werden könnte schon. Die Fragen sind: Zu welchem Preis und mit welcher Ausstattung kann ich bauen lassen und wie hoch sind dann die Erträge bei Verkauf oder Vermietung.
Aber, solange die Immobillisten so tun, als wäre die geringe operative Leistungsfähigkeit und Produktivität (https://www.mckinsey.de/news/presse/infrastruktur-und-wohnen-deutsche-ausbauziele-in-gefahr) und die exorbitant hohe Fehlerquotenrate der Bauwirtschaft https://bauinfoconsult.de/presse-baukatastrophen-made-in-germany-fast-21-milliarden-euro-fehlerkosten-in-2019/ Nebensache, wird das nichts mit ausreichend Wohnungen für jedes Einkommen. Da hilft auch kein Baulandmobilisierungsgesetz.
Die KfW schätzt den…
Die KfW schätzt den Bauüberhang in 2020/21, also genehmigte Bauanträge mit Grundstück, auf ca.790.000. Gebaut werden könnte schon. Die Fragen sind: Zu welchem Preis und mit welcher Ausstattung kann ich bauen lassen und wie hoch sind dann die Erträge bei Verkauf oder Vermietung.
Aber, solange die Immobillisten so tun, als wäre die geringe operative Leistungsfähigkeit und Produktivität (https://www.mckinsey.de/news/presse/infrastruktur-und-wohnen-deutsche-ausbauziele-in-gefahr) und die exorbitant hohe Fehlerquotenrate der Bauwirtschaft https://bauinfoconsult.de/presse-baukatastrophen-made-in-germany-fast-21-milliarden-euro-fehlerkosten-in-2019/ Nebensache, wird das nichts mit ausreichend Wohnungen für jedes Einkommen. Da hilft auch kein Baulandmobilisierungsgesetz.
Die KfW schätzt den…
Die KfW schätzt den Bauüberhang in 2020/21, also genehmigte Bauanträge mit Grundstück, auf ca.790.000. Gebaut werden könnte schon. Die Fragen sind: Zu welchem Preis und mit welcher Ausstattung kann ich bauen lassen und wie hoch sind dann die Erträge bei Verkauf oder Vermietung.
Aber, solange die Immobillisten so tun, als wäre die geringe operative Leistungsfähigkeit und Produktivität (https://www.mckinsey.de/news/presse/infrastruktur-und-wohnen-deutsche-ausbauziele-in-gefahr) und die exorbitant hohe Fehlerquotenrate der Bauwirtschaft https://bauinfoconsult.de/presse-baukatastrophen-made-in-germany-fast-21-milliarden-euro-fehlerkosten-in-2019/ Nebensache, wird das nichts mit ausreichend Wohnungen für jedes Einkommen. Da hilft auch kein Baulandmobilisierungsgesetz.