Mit Unterzeichnung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags wird auch der Wechsel von einer gerätebezogenen Abgabe zu einer Haushalts- und Betriebsstättenabgabe vollzogen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) konnte zwar zahlreiche Verbesserungen durchsetzen und begrüßt grundsätzlich diesen Schritt, sieht jedoch nach wie vor weiteren Verbesserungsbedarf.
„Das Handwerk hat sich erfolgreich für substanzielle Verbesserungen bei der Berechnung der Beitragslast für Betriebe eingesetzt,“ sagte Otto Kentzler, Präsident des ZDH. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf konnte die von der Beschäftigtenzahl abhängige Beitragsstaffel zugunsten kleinerer Betriebe verbessert werden. Auch sei es gelungen, ein Fahrzeug je Betrieb als eine Art „Freibetrag“ durchzusetzen. Auch das Herausrechnen von Auszubildenden aus der Beitragsbemessung ist auf das Engagement des Verbands zurückzuführen. Darüber hinaus stellt die Aussage der Ministerpräsidenten der Länder klar, dass nur „ortsfeste“ Betriebsstätten beitragspflichtig sind. Baustellencontainer und mobile Marktstände sind davon ausgenommen.
Trotz dieser Verbesserungen gibt es jedoch aus Sicht des ZDHs noch weitere Optimierungen bis zur Einführung im Jahr 2013. „So müssen Unternehmen mit Filialen, einem großen Fuhrpark oder einer hohen Teilzeitbeschäftigtenquote zum Teil deutlich mehr Rundfunkgebühr zahlen als ihre Mitbewerber.“ Diese Nachteile und auch der hohe bürokratische Aufwand hätte vermieden werden können, wenn die Politik den Vorschlag für ein rein unternehmensbezogenes Beitragssystem mit einer mittelstandsgerechten Staffelung ohne Berücksichtigung der Fahrzeuge aufgegriffen hätte.
Der ZDH tritt weiter für eine Nachbesserung des neuen Finanzierungsmodells ein und begrüßt die Ankündigung der Ministerpräsidenten, den Beitrag der Wirtschaft zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht weiter zu steigern.