Leider gibt es in vielen Branchen immer wieder schwarze Schafe, die negativ von sich Reden machen und so einem ganzen Bereich schaden – wie auch bei Branchenverzeichnissen. Und obwohl in den Medien immer wieder darüber berichtet wird, gibt es leider noch genug Handwerksbetriebe, die auf die dubiosen Machenschaften der unseriösen Branchenverzeichnisse hereinfallen. In den meisten Fällen sind unnötige Kosten und Ärger die Folge.
Nicht zum ersten Mal wird vor unseriösen Branchenverzeichnissen gewarnt, die gutgläubige Handwerksbetriebe immer wieder abzocken. Dass es von Vorteil ist, in einem Branchenverzeichnis aufgeführt zu sein, lässt sich natürlich nicht von der Hand weisen. Dennoch gilt es, achtsam zu sein und stets auf mögliche Kosten im Kleingedruckten der Anbieter zu achten. Hat man erst einmal zu leichtfertig einen Vertrag mit solchen Unternehmen geschlossen, ist der Ärger nachher umso größer.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) warnt Handwerksbetriebe aktuell wieder davor, zu leichtfertig mit Firmendaten umzugehen. Des Weiteren rät der ZDH auch, jegliche Vorfälle – gleich, ob es bereits zu einem Vertragsabschluss gekommen ist oder nicht – der zuständigen Handwerkskammer oder der Innung zu melden. Nur so können langfristig auch andere Betriebe geschützt werden.
Um aber gar nicht erst in die Falle solcher Branchenverzeichnisse zu tappen, lohnt es sich, auf gewisse Dinge im Voraus zu achten. Da die Handlungsweise dieser Anbieter oft gleich ist, ist sie umso leichter zu durchschauen. In der Regel erhalten Handwerksbetriebe über den Postweg Formulare, die beispielsweise komplett leer sind und mit den entsprechenden Daten des Betriebes ausgefüllt werden sollen. Aber auch bereits ausgefüllte Daten können in diesen offiziell wirkenden Formularen vorhanden sein, die lediglich korrigiert oder bestätigt werden sollen. Sobald ein solches Schreiben ausgefüllt, korrigiert oder bestätigt an den Absender zurückgesendet wird, kommt ein Vertrag zwischen Handwerksbetrieb und Branchenverzeichnis zustande.
Was der Mehrzahl der Betriebe dabei leider entgeht, ist das Kleingedruckte. Und genau dort lauert der Betrug. Hier ist nämlich durchaus festgelegt, dass für eine spätere Eintragung in das jeweilige Verzeichnis Kosten entstehen werden. Nach der Rücksendung des Formulars wird dem Betrieb dann auch ziemlich schnell die Rechnung samt Zahlungsaufforderung zugeschickt.
Es empfiehlt sich in diesen Fällen, eine solche Rechnung nicht sofort zu bezahlen. Sollte dies dennoch geschehen sein, sollte man die Zahlung durch seine Bank zurückholen lassen. Im Falle von späteren Mahnbescheiden sollte man außerdem versuchen – in Rücksprache mit einem Anwalt, der Handwerkskammer oder der Innung – Widerspruch einzulegen. Bei einem solchen Widerspruch sollte man sich auf die arglistige Täuschung durch das Branchenverzeichnis berufen.