Wenn Mitarbeiter krank machen

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Foto: Matthias Preisinger / pixelio.de

Das Wetter ist trübe und man möchte eigentlich lieber im Bett bleiben, anstatt arbeiten zu gehen. Der pflichtbewusste Arbeitnehmer entscheidet sich dabei natürlich immer für das Arbeiten Gehen. Dennoch gibt es leider zu viele Mitarbeiter, die den anderen Weg einschlagen und sich beim Arbeitgeber krank melden. So gilt es zu unterscheiden, wer wirklich krank ist und wer nicht. Denn gerade Angestellte, die krank machen und ihre Betriebe dabei wissentlich hintergehen, kosten Unmengen an Geld.

Zwar heißt es in den Medien immer wieder, dass die Zahl der Kranktage abnehmen. Dennoch steigt die Zahl derer, die unrechtmäßig krank sind. Doch gerade für die Betriebe wird es immer schwieriger festzustellen, wer zu Recht eine Krankmeldung abgibt und wer bewusst krank macht. Abgesehen davon, dass es nicht loyal ist, einfach „blauzumachen“, es kostet diese Betriebe jedes Jahr auch Unsummen, die teilweise nicht mehr tragbar sind. Dass es im Krankheitsfall das Recht auf Entgeltfortzahlung gibt, ist im Grundsatz nicht schlecht. Doch leider wird das allzu gerne auch ausgenutzt.

Führt man sich einmal vor Augen, dass im Jahr 2012 immerhin 33,5 Milliarden Euro für Entgeltfortzahlungen ausgegeben wurden, wird einem bewusst, wie viel Mitarbeiter im Jahr krankgemeldet sind. Dass Mitarbeiter, die wirklich krank sind, dieses Geld zu Recht zusteht, steht außer Frage. Doch genau diese Personen sind es, die darunter zu leiden haben, dass knapp 21 Prozent der 29 Millionen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in der Republik ohne Grund krankgeschrieben sind. Diese Zahl ist wirklich alarmierend und schadet den Betrieben immens. Das Problem für die Betriebe ist dabei aber immer wieder, dass ihnen die Hände gebunden sind. Denn ohne rechtskräftige Beweise haben sie keinerlei Möglichkeit, „Blaumachern“ das Handwerk zu legen.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt in Deutschland, dass ein kranker Mitarbeiter sein volles Gehalt für einen bestimmten Zeitraum weiter erhält. Diese Leistung ist allein vom Arbeitgeber zu erbringen. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung gilt bei unverschuldetem Kranksein ab dem ersten bis zum 42. Kalendertag. Dieses Modell ist im internationalen Vergleich übrigens beispiellos. Die Konsequenz dieses Modells ist, dass es zu viele Arbeitnehmer gibt, die es ausnutzen und krank machen. Dabei schaden sie dem Betrieb wie auch den ehrlich krankgeschriebenen Arbeitnehmern.

Für die Betriebe besteht kaum die Chance, gegen solche Mitarbeiter vorzugehen, die einfach so zuhause bleiben. Stattdessen müssen sie sich überlegen, wie sie den Ausfall des jeweiligen Mitarbeiters ausgleichen. Auch das wird in der Regel auf dem Rücken der Mitarbeiter ausgetragen, die anwesend sind und damit die Mehrbelastung an Arbeit zu tragen haben. Den Betrieb wiederum kostet sowohl die Entgeltfortzahlung Geld, wie auch die möglicherweise nötige Einstellung von Übergangspersonal, das es dabei erst einmal zu finden gilt.

Die einzige Möglichkeit für Betriebe mit der Vermutung, es mit unrechtmäßig krankgeschriebenen Mitarbeitern zu tun zu haben, ist die Beauftragung eines Privatdetektivs. Nur so können rechtkräftige Beweise gesammelt werden, um einen „Blaumacher“ zu überführen. So bestätigt auch Marcus Lentz von der gleichnamigen Detektei, dass in 89 Prozent aller Fälle ein Lohnfortzahlungsbetrug zweifelsfrei und gerichtsverwertbar nachgewiesen werden kann. Natürlich werden so unter Umständen auch die Mitarbeiter überprüft, die wirklich krank zuhause bleiben. Doch sie werden Verständnis dafür haben, dass der Arbeitgeber so handelt. Mitarbeiter, die tatsächlich ohne Grund krank machen, sollten sich jedoch bewusst sein, dass sie damit eine Straftat begehen, für die sie gerichtlich belangt werden können. Denn, wer einfach krank macht, ohne es zu sein, begeht einen Betrug gegenüber dem Arbeitnehmer. Und Betrug ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt.

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