Eine erfreuliche Nachricht gibt es zum Thema Nachrüstung von Rußpartikelfiltern bei Dieselfahrzeugen. Während die Förderung für eine Nachrüstung in diesem Jahr nicht mehr weitergeführt wurde, wird sie ab 1. Januar 2012 wieder aufgenommen. Das Förderprogramm wird damit unmittelbar nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetztes beginnen. Dabei bleibt aber auch zu erwähnen, dass die neue Förderung nicht für alle Kraftfahrzeuge gilt.
Nach einjähriger Pause wird ab 1. Januar 2012 die Förderung für die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern bei Dieselfahrzeugen wieder eingeführt. Der Zuschuss wird bei 330 Euro liegen und gilt für Diesel-Personenfahrzeugen und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen. Bei einer vom Bund zur Verfügung gestellten Summe von 30 Millionen Euro bedeutet dies eine Förderung von etwa 90.000 Nachrüstungen. Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen, ist zwar grundsätzlich erfreut über die Wiedereinführung des Förderprogramms, mahnt aber auch, dass es durchaus noch Lücken aufweist: „ Die im Handwerk besonders wichtige Fahrzeuggruppe zwischen 3,5 und zwölf Tonnen wird nicht berücksichtigt.“ Damit spricht er beispielsweise über Bauunternehmen und Zulieferer mit eigenem Fuhrpark an.
Das Förderprogramm ist bis Ende 2013 bewilligt und orientiert sich an den Bedingungen des Förderjahres 2010. Eine rückwirkende Förderung ist dabei ausgeschlossen, wer in diesem Jahr eine Nachrüstung an seinem Fahrzeug vorgenommen hat, bekommt keinen Zuschuss dafür.
Die Antragsformulare sowie die Förderrichtlinie wird in Kürze auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de zur Verfügung gestellt. Beim lokalen Kraftfahrzeuggewerbe und auf www.partikelfilter-nachruesten.de kann man sich Informationen zu technischen Möglichkeiten der Nachrüstung und den vorhanden Nachrüstungssystemen einzelner Fahrzeugtypen einholen.