Handwerker-Fahrzeuge mit Rußpartikelfilter

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Foto: GTÜ / pixelio.de

In immer mehr deutschen Städten ist die Umweltzone in Kraft getreten. Aus diesem Grund wird es für einige Fahrzeuge stets schwerer, in die Innenstädte zu kommen. So auch für Handwerker-Fahrzeuge, die nicht über die notwendige Umweltplakette verfügen. Um zum einen den Zugang in die Umweltzone gewährt zu bekommen, aber auch eine staatliche Förderung für die Umrüstung des Fahrzeugs zu erhalten, stehen zurzeit wieder staatliche Fördergelder zur Verfügung.

Da zurzeit noch viele Diesel-Fahrzeuge ohne Rußpartikelfilter unterwegs sind, wird für diese der Zugang zu deutschen Innenstädten schwerer. Denn ohne die nötige Plakette bleibt diesen Fahrzeugen der Zutritt in die Umweltzone immer öfter verwehrt. Gerade für Handwerker-Fahrzeuge ist dies ein nicht akzeptabler Zustand. Aus diesem Grund raten der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zur Anschaffung der richtigen Plakette. Zwar gibt es auch bestimmte Ausnahmeregelungen, die für Fahrzeuge ohne Plakette gültig sind, allerdings sind diese in den einzelnen Städten sehr unterschiedlich geregelt und keine Dauerlösung.

Sofern ein Fahrzeug nicht bereits über die entsprechende Ausstattung verfügt, die für die Ausstellung der richtigen Umweltplakette nötig ist, so ist eine entsprechende Nachrüstung zu empfehlen. Dazu kommt, dass das Nachrüsten derzeit staatlich gefördert wird, was einen zusätzlichen Anreiz schafft und auch den möglichen Wiederverkaufswert des Fahrzeugs erhöht. Die staatliche Förderung liegt für das Jahr 2012 bei 330 Euro je Pkw und je leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Damit ist das Gros der Handwerkerfahrzeuge abgedeckt. Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel ist, dass der Pkw bis einschließlich 31. Dezember 2006 zugelassen worden ist und das Nutzfahrzeug bis einschließlich 16. Dezember 2009. In diesem Fall steht der Nachrüstung mit staatlicher Förderung nichts mehr im Weg.

Insgesamt stehen somit 30 Millionen Euro zur Verfügung, was etwa 87.000 Nachrüstungen entspricht. Je Fahrzeug belaufen sich die Nachrüstungskosten zwischen gut 650 Euro bis 1.500 Euro. Davon ist derzeit bereits ein Viertel beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Wiesbaden beantragt worden.

Sobald man sich für die Nachrüstung entscheidet sollte man diese in einem Kfz-Innungsbetrieb vornehmen lassen, der auch Abgasuntersuchungen (AU) durchführen darf. Andernfalls würde die AU separat und kostenpflichtig bei einer anderen Überwachungsorganisation fällig werden. Denn der Einbau muss von der Werkstatt zur Vorlage für das Straßenverkehrsamt bescheinigt werden, da er die Voraussetzung für den BAFA-Antrag darstellt. Darüber hinaus muss das Fahrzeug schließlich auch einer Partikelminderungsklasse zugeordnet werden, um die korrekte Plakettenfarbe zu bestimmen.

Sofern eine Nachrüstung technisch nicht möglich ist, muss auch dies schriftlich dokumentiert werden. In solchen Fällen erhält man für das jeweilige Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung vom Straßenverkehrsamt. Solche Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigungen können nur von amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle ausgestellt werden.

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