Förderrichtlinien für die Nachrüstung von Handwerker- und Lieferanten-Fahrzeugen werden voraussichtlich noch in diesem Jahr veröffentlicht. Das gehört zu den Ergebnissen des Kommunalgipfels zur Luftreinhaltung Anfang Dezember 2018 im Bundeskanzleramt. Die Förderung ist ein finanzieller Beitrag der Bundesregierung und Teil des „Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität“. Sie dient unter anderem dazu, ein Fahrverbot für Handwerker- und Lieferanten-Fahrzeuge zu verhindern.
Zum dritten Kommunalgipfel traf sich die Bundeskanzlerin mit kommunalen Spitzenverbänden sowie Vertretern von Ländern und Kommunen. Das Hauptziel bestand darin, ein Fahrverbot wegen überhöhter Stickoxid-Belastungen in den Kommunen zu vermeiden. Konkret ging es einerseits um die bisherige Umsetzung von Maßnahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft“. Dieses Programm wurde bereits beim letzten Treffen verabschiedet. Andererseits wurden weitere Schritte des „Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität“ besprochen.
Maximal 80 Prozent Förderquote für Handwerkerfahrzeuge
Die Fördermaßnahmen zur Nachrüstung schwerer Kommunalfahrzeuge sowie privater Handwerker- und Lieferfahrzeuge haben einen Umfang von bis zu 432 Millionen Euro. Die Förderrichtlinien, die voraussichtlich noch in diesem Jahr veröffentlicht werden, regeln das Verfahren der Antragstellung. Sobald die Richtlinien feststehen, können sich Antragsteller an die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) wenden.
Die Förderquote für eine Nachrüstung liegt zunächst bei 40 bis 60 Prozent der Kosten, abhängig von der Unternehmensgröße. Die Quote wird nach der Notifizierung bei der Europäischen Kommission auf 80 Prozent steigen, wobei Antragsteller den restlichen Anteil der Kosten zu tragen haben.
Sofortprogramm „Saubere Luft“ wurde aufgestockt
Als ein weiteres Ergebnis wurde das Sofortprogramm „Saubere Luft“ beim dritten Kommunalgipfel um 500 Millionen Euro aufgestockt. 350 Millionen Euro dieser Summe werden im Bereich „Elektromobilität“ eingesetzt und die restlichen 150 Millionen Euro stehen für die Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme zur Verfügung. Mit den zusätzlichen Mitteln liegt das Volumen des „Sofortprogramms Saubere Luft“ jetzt bei 1,5 Milliarden Euro.
Insgesamt wurde bis zum Kommunalgipfel eine Fördersumme von über 600 Millionen Euro bewilligt. Sie verteilt sich auf 559 Anträge aus ganz Deutschland. Weitere Förderaufrufe laufen oder stehen aktuell an. Als Ansprechpartner für Kommunen dient die Lotsenstelle der Bundesregierung (LOMO).
Nachrüstung von Euro-5-Diesel PKW
Auch zum Thema „Nachrüstung von Euro-5-Diesel Pkw“ brachte der dritte Kommunalgipfel Neuigkeiten: Laut Andreas Scheuer, dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, sollen die entsprechenden technischen und juristischen Vorschriften bis Ende 2018 vorliegen. Das erhöht die Chance, dass auch diese Fahrzeuge durch eine Nachrüstung nicht (mehr) von einem Fahrverbot betroffen sind oder werden.
Weitere Informationen:
Antragsstellung bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)